Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wo kann man nachlesen, dass der Arbeitgeber einem bei Arztbesuchen freizustellen hat? Wie lange ist die tägliche Arbeitszeit und wo steht dies? Ich möchte dies meinem Chef gerne geben, wenn ich Ihm sage, dass ich schwanger bin, weil er da nicht so darauf achtet. Ach ja, er muss ja auch einer Stelle melden, dass ich schwanger bin. Wer ist das? Vielleicht die Berufsgenossenschaft oder gibt es da noch eine andere Stelle? Vielen Dank im voraus. MFG sibs
Hallo, 1. lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Sonst keinem. Die KK erfährt es ja über den Arzt. 2. Das der AG für die Vorsorgeuntersuchungen freistellen muss, steht im MuSchG. Das müsste er eigentlich kennen. Sonst ist das Gesetz mit Erläuterungen zu bestellen bei www. bmfsfj.de Gruß, NB
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