Frage: Freistellung vom Beruf

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer Krippe und mache dort die Küche. Essen für die Kinder auffüllen und auch die Tische, Stühle und Boden putzen. Kinder wuseln immer um mich herum. Zumindest, wenn ich putze. Werde ich aufgrund der evtl. Krankheiten freigestellt oder nach was wird dies abgewiesen? Vielen Dank. Danke

von _kleene_25 am 15.08.2018, 19:59



Antwort auf: Freistellung vom Beruf

Hallo, der Betriebsarzt muss erst einmal feststellen, inwieweit Ihr Impftiter vorhanden ist. Dann muss der Arbeitgeber bzw. der Betriebsarzt klären, inwieweit eine Gefahr besteht und Sie eventuell umsetzen. Nur wenn das nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2018



Antwort auf: Freistellung vom Beruf

dein arbeitgeber muss erstmal deine titer bestimmen. wenn du gegen alles immun bist, warum sollst du dann freigestellt werden? wenn nicht, muss dein arbeitgeber dafür sorgen, dass du keinen direkten kontakt mit dne kindern hast. und das hast du ja nicht. kein wickeln, keine körperflüssigkeiten etc. erstmal die gefährdungsbeurteilung abwarten, die der AG machen muss. falls dein arbeitsplatz nicht den mutterschutzrichtlinien entsprechen sollte, muss der AG dir andre arbeit zuweisen. erst wenn das alles überhaut nicht geht und du daher dort nicht mehr arbeiten kannst, DANN muss der AG ein bv aussprechen.

von mellomania am 15.08.2018, 20:05



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