Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freistellung - Urlaubsanrechnung

Frage: Freistellung - Urlaubsanrechnung

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Hallo Frau Bader, ab dem 1.1. werde ich von der Firma bezahlt freigestellt, da unsere Abteilung geschlossen wird und eine Versetzung sich nicht mehr "lohnt" (Beginn der Schutzfrist ist der 19.02.). Im Moment arbeite ich im Erziehungsurlaub mit 19 Wochenstunden, dieser EU vom 1. Kind endet am 13.03., ab dem 14.03. tritt also mein Vollzeitarbeitsvertrag wieder in Kraft. Frage: darf mir der Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung Urlaubstage berechnen? Falls ja, wie viele? Den gesamten Urlaubsanspruch bis zum Ende der Schutzfrist oder nur den Anteil des Urlaubsanspruches, der aus der Teilzeittätigkeit entsteht. Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, darf er nicht. Er zwingt Sie ja dazu. Dann muss er Ihnen einen anderen Arbeitsplatz anbieten. GRuß, NB


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