Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frau liegt seit dem 17.09.2009 im Krankenhaus. Der Aufenthalt dort wird bis zur Geburt unseres Kindes andauern. Dies kann im 'günstigsten' Fall bis Januar 2010 dauern. Unsere ersten drei Kinder (7, 4, 2) müssen weiter verpflegt werden. Da beide Großmütter in der Nähe wohnen, übernehmen sie die Verpflegung usw. ab 06:00 Morgens, damit ich meiner Arbeit nachgehen kann. Soweit alles in Ordnung. Nun zu den Versicherungen. Meine Frau ist Lehrerin (Beamtin) und Privatversichert (30% DEBEKA, 70% Beihilfe). Unsere drei Kinder sind über meine Frau mitversichert (20%, 80%). Ich bin gesetzlich versichert. Laut Aussage meiner Versicherungen, steht mir nichts, im Hinblick auf die Pflege der Kinder zu. Ist das so richtig? Was können wir dennoch machen? Wie gesagt, wären die beiden Großmütter nicht, würde uns der Krankenhausaufenthalt meiner Frau mehrere Tausend Euro kosten (Haushaltshilfe ca. 32 €/Stunde, evt. Tagespflege, evt. unbezahlter Urlaub usw.). Ich habe gehört, das ich meine Kinder zusätzlich über mich (Familienversicherung) bei meiner Krankenkasse versichern kann. Ist das legal? Ich bedanke mich jetzt schon einmal für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen Stefan Lange
Hallo, 1. Das hängt von der KK-Vertrag ab, den Sie geschlossen haben. Die gesetzlichen Leistungen nach SGB stehen Ihnen nicht zu 2. Die Kinder müssen bei dem versichert werden, der mehr verdient Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich bin auch Beamte und zurzeit in Elternzeit. Aus diesem Grund habe ich die Kinder bei meinem Mann gesetzlich familienversichert. Ich würde es auf jeden Fall bei der KK versuchen. So ein Antrag kostet ja nichts! Die private KK kann man dann ruhend stellen, bis die Kinder wieder privat versichert werden sollen.
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