M. B.
Guten Tag Frau Bader, ich finde überall Informationen zum Thema Elterngeld, aber ich steige einfach nicht durch. Hier meine Fragen: 1. Mein Lebensgefährte möchte gleich ab Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen. Ist es ein Problem, dass wir nicht verheiratet sind, bzw. muss das dann anders beantragt werden? 2. Ich möchte vorerst ein Jahr in Elternzeit gehen. ABER: Falls ich nach einem Jahr keine (gute) Betreuung für den Kleinen bekomme, werde ich nicht wieder in meinen Beruf einsteigen können, da ich ihn nicht mit zur Arbeit nehmen könnte. Auf welchen Zeitraum beantrage ich also Elternzeit? Könnte man die Elternzeit nochmal verlängern, wenn man erstmal nur ein Jahr festgelegt hat? Oder wäre es schlauer, erstmal länger zu beantragen und dann doch früher einzusteigen, falls eine Betreuung möglich ist? 3. Mein Lebensgefährte möchte später noch einmal in Elternzeit gehen. Muss er den Zeitraum schon gleich mit dem ersten Antrag der ersten 2 Monate nach der Geburt festlegen, oder kann man bei späterer Stückelung der Zeit einfach 7 Wochen vorher einen weiteren Antrag abgeben? Vielen Dank schonmal im Voraus!
Hallo, 1. Nein 2. Sie müssen mind 2 Jahre nehmen um einen Anspruch auf Verlängerung zu haben 3. Letzteres Liebe Grüße NB
chrissicat
1. Verheiratet müsst ihr nicht sein. Habt ihr euch schon um Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgerecht gekümmert? 2. Du musst dich verbindlich für die ersten zwei Jahre festlegen. Legst du dich für 1 Jahr fest, kannst du nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers verlängern. Verkürzen geht sowieso nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Wie wäre es, wenn du 2 Jahre Elternzeit anmeldest und beantragst, im 2. Teilzeit während Elternzeit zu beantragen, mit dem Hinweis "sofern du eine geeignete Betreuung für den Kind hast". 3. Auch hier gilt: für die ersten zwei Jahre muss er sich verbindlich festlegen.
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