LeJa1316
Hallo Frau Bader, ich habe 2 Fragen zum Ende der Elternzeit: 1.) Habe ich Anspruch darauf dass mein alter Vertrag (vor EZ, Vollzeit) bestehen bleibt und nur umgeändert wird in einen Teilzeit- bzw. Stunden-Vertrag oder kann mein Chef auch sagen er möchte gerne einen neuen Vertrag aufsetzen? Es geht bei mir darum, dass die neuen Verträge kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr bekommen, das will ich natürlich vermeiden. 2.) Meine Elternzeit endet offiziell am 27.6.19 (Sohn wird 3 Jahre), ich werde aber erst am 1.7.19 anfangen zu arbeiten. Als was laufen diese 3 Tage? Muss ich mich arbeitslos melden? Oder passiert da einfach nichts? Besten Dank für Ihre Hilfe. MfG Steffi
Hallo, 1. Üblicherweise wird der alte Vertrag nicht geändert sondern ein Zusatzvertrag für die Elternzeit G schlossen. Dieser sollte dann im Prinzip die gleichen Grundbedingungen haben, aber eben nur den anteiligen Lohn. 2. Schlichtweg: das ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wenn das jetzt nicht ein Wochenende ist, werden Sie entweder Rest-Urlaubstage nehmen müssen oder arbeiten. Liebe Grüße NB
mellomania
ich kann dir nur zu 2 was sagen. du MUSST am ersten tag nach der elternzeit arbeiten kommen. kommst du nicht, ist es arbeitsverweigerung. du kannst die zeit aber nach rücksprache mit dem AG mit urlaub oder überstunden überbrücken. dein vereinbarter arbeitsvertrag beginnt eben am ersten tag nach ende der elternzeit.
LeJa1316
Das heißt ich MUSS tatsächlich genau am 3. Geburtstag meines Sohnes wieder arbeiten gehen? Die Regelung ist ja blöd, wer will schon am Geburtstag seines Kindes arbeiten...?
Dojii
Das ist keine Regelung, du hast doch die Elternzeit selbst für genau diese Zeit beantragt beim Arbeitgeber, du hättest sie ja auch 3 Tage länger beantragen können, um erst am 01.07.2019 wieder arbeiten gehen zu müssen.
mellomania
ja. wenn man jahresweise elternzeit nimmt endet diese immer einen tag VOR dem jeweiligen geburstag. du hättest es ja einfach ein paar tage länger beantragen können, die länge der eltenrzeit steht dir ja frei. jetzt musst du eben schauen, wie du die tage überbrückst. einfach nicht kommen ist aber nicht, dann ist das unerlaubtes fernbleiben.
Strudelteigteilchen
Nein, hätte sie nicht, denn sie schöpft ja schon die kompletten drei Jahre aus und mehr als drei Jahre gibt es nun mal nicht. Was Du aber tun kannst, @AP: Du hast evtl. noch alten Urlaub, den kannst Du nehmen. Dann fängst Du zwar formell am 3. Geburtstag Deines Kindes wieder an zu arbeiten, kannst aber den Geburtstag und ein paar Tage danach noch daheim verbringen.
Felica
Der 27.06.2019 ist ein Samstag. Kein Plan ob du samstags arbeitest, wenn nicht ist es doch eh egal. dann ist Montag dein erster Arbeitstag. Vorteil, du bekommst für den Juli den kompletten Monatsanspruch an Urlaub, also ein 1/12tel mehr. Die kannst du ja nehmen für den Fall das du wirklich erst wieder am 1.07 anfangen willst. rechtlich ist es aber wirklich so das der 3te Geburtstag der aller späteste Termin ist an dem man wieder arbeiten muss. Alles darüber muss man mit dem Ag klären, sei es Urlaub oder eben unentgeltliche Freistellung. bei Urlaub alles klar, Du bekommst eben für die Tage dann normales Gehalt, Krankenversicherung usw. Lässt du dich freistellen, entfällt das. Ja, dein Vertrag muss entsprechend angepasst werden. Du musst nicht zustimmen das man dich schlechter stellt. Alle Vertragsinhalte müssen entsprechend der TZ angepasst werden. Außer du unterschreibst freiwillig was anderes. Du hast aber keinen Anspruch auf Wunscharbeitszeiten oder ähnliches, auch da gilt der Rahmen dessen was bisher in deinem Vertrag steht. wenn du also bisher Schichtsystem hattest, muss der AG nicht zustimmen das du nur noch vormittags arbeitest. Da werdet ihr euch eben entsprechend einigen müssen weshalb man sich gut 3 Monate vor EZ mit dem AG zusammen setzen sollte. Einigt ihr euch nicht, musst du entweder kündigen, der AG kann es ja frühstens am ersten Arbeitstag, Oder den Vertrag aufheben lassen. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld würde ich mal genau nachschauen. In den meisten Verträgen steht drin das es eine freiwillige Leistung ist, wo der AG also jedes Jahr entscheiden kann ob er es zahlt oder nicht. Nicht das du einen Kampf kämpfst der unnötig ist und dadurch auf andere Vorzüge unnötig verzichtest
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang