Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen beim Bewerbungsgespräch zu Kindern

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fragen beim Bewerbungsgespräch zu Kindern

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Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen, ob ich Fragen im Bewerbungsgespräch nach Alter und Anzahl meiner Kinder wahrheitsgemäß beantworten muss. Ich hatte ein Gespräch in dem ich genau dies gefragt wurde, noch dazu wie die Kinder denn untergebracht seien und was ich denn tun würde, wenn die Kinder mal krank wären. Ich arguemtierte mit 2 Tagesmüttern die vorhanden wären, da wurde dann gefragt: und wenn die nicht könnten an dem Tag? usw.. Kam mir ziemlich blöd vor dabei, denn ich will Vollzeit arbeiten und habe mir das gut überlegt und werde entsprechend dann natürlich auch dafür sorgen, dass ich das auch kann...Sonst würde ich mich ja gleich für Halbtags bewerben. Ich habe 2 Kinder und würde, da ich nur 3 Jahre in Elternzeit war, gerne das nächste mal sagen, ich hätte nur eines. Ist das rechtens? Auch dass mein Mann und ich uns in Trennung befinden mit 2 getrennten Wohnsitzen erwähne ich nicht. Wir sind ja nach wie vor verheiratet, also gebe ich auch 'verheiratet' an. Kann das später ein Problem werden? Vielen Dank schonmal Liebe Grüße Simone


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Zulässig sind Fragen nach dem vollen Namen, dem Wohnort, Geburtsdatum des Bewerbers, auch dessen Familienstand, Kinderzahl und das Alter der Kinder darf erfragt werden. Der Arbeitgeber braucht alle diese Daten, um den Anforderungen des Finanzamtes und der Sozialversicherung zu genügen. Er braucht diese Daten aber auch, um später, z.B. im Falle einer Kündigung die Sozialauswahl richtig zu treffen. Diese familiären Daten sind auch wichtig, um bei Versetzungen z.B. in einen anderen Betrieb, an einen anderen Ort die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten richtig zu treffen und z.B. Rücksicht auf Kinder, Kindergarten oder Schule und ähnliches zu nehmen. Liebe Grüsse, NB


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