Baldmami123
Guten Tag Frau Nicola Bader, Ich befinde mich nun in der 7ten SSW. Ich habe am 10.05.21 über eine Zeitfirma einen Job angetreten den ich in Form als unbefristeten Vertrag unterschrieben habe. Nachdem ich dort 2 Wochen lang gearbeitet habe erfuhr ich, dass ich schwanger bin. Daraufhin informierte ich die Zeitfirma und bekam von der Zeitfirma selbst ein Beschäftigungsverbot, da ich in einer Chemiefirma in Akkord arbeitete und die Zeitfirma mir keinen anderen Job finden konnte. Ich fragte nach wie das mit dem Lohn weiter geht. Man vergewisserte mir, dass ich weiterhin Anspruch auf meinen Lohn habe. Und zwar bist zur Entbindung. Da ich aber erst 2 Wochen dort gearbeitet habe, hat man mir nun nur die 2 Wochen bezahlt und ansonsten nichts. Ich rief bei der Zeitfirma an und fragte wieso ich anstatt 1000€ (Wie es im Arbeitsvertrag steht) nur 500€ ausbezahlt bekommen habe. Die Zeitfirma meinte, dass sie mir nur die 2 Wochen gezahlt haben, die ich auch tatsächlich gearbeitet habe und der Rest wäre eine Sache zwischen mir und der Krankenkasse, das dies ja Krankengeld wäre was ich ab jetzt bekomme. Mir wurde das am Anfang aber ganz anders erzählt. Am Anfang hieß es von der Zeitfirma, ich bekomme meinen vollen Lohn und die Zeitfirma selber bekommt es von der Krankenkasse erstattet. Ich weiß nun nicht ob das mit rechten Dingen zugeht und bitte um Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, eine Zeitarbeitsfirma müsste eigentlich besser informiert sein, das klingt für mich ein wenig nach abzocke. Sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen und im Falle eines Beschäftigungsverbotes bekommen Sie den normalen Lohn weiter. Selbstverständlich hat die Zeitarbeitsfirma die Möglichkeit, sie woanders einzusetzen, wo keine Gefahr für Mutter und Kind bestehen. Liebe Grüße NB
MamaausM
Deine Zeitarbeitsfirma erzählt großen Mist.. Sie muss dir deinen Lohn weiter zahlen und bekommt ihn dann über die Umlage zurück.
mellomania
deine firma MUSS dich VOLL weiterbezahlen und DIE müssen sich das geld über die umlagekasse u2 von der krankenasse wiederholen. damit hast du aber nix zu tun.
la-floe
Moin, wenn man in den ersten 4 Wochen nach Antritt einer neuen Stelle ne Krankschreibung abgibt gibt es auch keine Lohnfortzahlung. Da jemand im BV nicht besser gestellt werden darf kann ich mir gut vorstellen, dass das der Grund ist. MfG floe
MamaausM
LAG Berlin-Brandenburg: Lohnanspruch auch bei Beschäftigungsverbot Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverbot steht einer schwangeren Arbeitnehmerin auch dann zu, wenn sie vorher keinen einzigen Tag gearbeitet hat. Dies entschied kürzlich das LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 30.09.2016 – 9 Sa 917/16). Es klagte eine schwangere Arbeitnehmerin, die ihre Stelle noch gar nicht angetreten hatte. Im November 2015 hatte sie mit ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beginnend zum 1. Januar 2016 vereinbart. Im Dezember 2015 wurde ihr aufgrund einer festgestellten Risikoschwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt. Vor Gericht forderte die schwangere Mitarbeiterin den Lohn ein, den sie bei Arbeitsaufnahme ab Januar 2016 erhalten hätte. Das Unternehmen lehnte dies mit der Begründung ab, es sei zu keinem Zeitpunkt tatsächlich Arbeitsleistung erbracht worden. Lohnanspruch bei Beschäftigungsverbot für Schwangere gilt ab Abschluss des Arbeitsverhältnisses Die Richter des LAG Berlin-Brandenburg sprachen der klagenden Arbeitnehmerin die geforderten Beträge zu. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten setze keine vorherige Arbeitsleistung voraus. Es komme ausschließlich auf ein vorliegendes Arbeitsverhältnis und aufgrund eines Beschäftigungsverbots unterbliebene Arbeit an. Der Arbeitgeber werde nicht unverhältnismäßig belastet, weil er die zu zahlenden Beträge aufgrund des Umlageverfahrens in voller Höhe erstattet bekomme. https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/lohnanspruch-beschaeftigungsverbot-schwanger/
Ähnliche Fragen
Hallo, Krankschreibung wegen Handgelenkverletzung: 31.10.2022 bis 20.11.2022 Krankschreibung wegen Mittelfußbruch: 21.11.2022 bis 31.12.2022 Mein Arbeitgeber sagt jetzt, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung auf 42 Tage begrenzt sei, auch wegen es sich unterschiedliche Erkrankungen/Verletzungen handelt. Die Lohnfortzahlung würde am 11.12.202 ...
Hallo, Ich arbeite nebenberuflich in Heimarbeit in der ich Einzelteile klebe. Im Falle eines Beschäftigungsverbot, erhalte ich dann auch eine Lohnfortzahlung oder da ich in Heimarbeit bin nicht? Danke im voraus
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit ging bis zum 5.8.2023 ichbin bis zum 15.09.2023 krankgeschrieben und habe meine Kündigung auf ärztlichen Rat zum 15.9.2023 abgegeben, hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom 05.08 bis zum 15.09 ? Da mein Arbeitgeber bisher nichts gezahlt hat und sich auch nicht meldet. Liebe Grüße
Wehrte Frau Bader, anfang April 2023 habe ich eine Krankschreibung durch meinen Hausarzt erhalten. Im Juli, als ich noch krankgeschrieben war, habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Da mein Krankenschein bis Ende Juli wirksam war, hat mir meine Frauenärztin, mit Ablauf des Krankenscheins, ab 01.08. ein individuelles Beschäftigungsverbot aus ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal ...
Guten Morgen Frau Bader ich bin aktuell Schwanger und befinde mich in einem Arbeitsverhältnis, in einem 450 Euro Job. Meine Arbeitgeberin zahlt mir wegen eines Beschäftigungsverbot was ich aufgrund der Arbeitszeiten von ihr erhalten habe, eine Lohnfortzahlung in Höhe des Durchschnittlichen Einkommens der letzten 3 Monate. Diesen bekommt sie vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten. Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben. Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...
Guten Tag Frau Bader, ab Dezember starte ich wieder mit arbeiten. In meinem Vertrag wird die Lohnfortzahlung bei kranken Kindern allerdings ausgeschlossen. Jetzt habe ich gelesen, dass in diesem Fall die Krankenkasse übernimmt. Allerdings nur 90% und mit Bescheinigung. Wäre das bei der Lohnfortzahlung auch der Fall? Ist dieser Ausschluss ein erheb ...
Hallo, Ich bin schwange & arbeite in einem Vollzeitjob, einem Minijob und einer Saisonbeschäftigung bis Anfang Juni in der Gastronomie. Wäre meine Saisonbeschäftigung meine Vollzeit bzw Minijob Beschäftigung, dann würde ich dort ein Beschäftigungsverbot und eine Lohnfortzahlung bekommen. Jetzt weiß ich aber nicht, wie das bei einer Saisonbes ...
Hallo Frau Bader, ich stecke in einer etwas komplizierten Situation und bräuchte ihren Rat. Aktuell arbeite ich noch selbstständig als Kindertagespflegeperson (KTPP) und bin aber ab 01.01.2025 wieder in einem Angestellten Verhältnis, auch als KTPP. Jetzt haben wir herausgefunden das ich schwanger bin und damit kommen mehrere Sorgen und Frage ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit