Frage: Frage zur Lohnfortzahlung

Guten Tag Frau Nicola Bader, Ich befinde mich nun in der 7ten SSW. Ich habe am 10.05.21 über eine Zeitfirma einen Job angetreten den ich in Form als unbefristeten Vertrag unterschrieben habe. Nachdem ich dort 2 Wochen lang gearbeitet habe erfuhr ich, dass ich schwanger bin. Daraufhin informierte ich die Zeitfirma und bekam von der Zeitfirma selbst ein Beschäftigungsverbot, da ich in einer Chemiefirma in Akkord arbeitete und die Zeitfirma mir keinen anderen Job finden konnte. Ich fragte nach wie das mit dem Lohn weiter geht. Man vergewisserte mir, dass ich weiterhin Anspruch auf meinen Lohn habe. Und zwar bist zur Entbindung. Da ich aber erst 2 Wochen dort gearbeitet habe, hat man mir nun nur die 2 Wochen bezahlt und ansonsten nichts. Ich rief bei der Zeitfirma an und fragte wieso ich anstatt 1000€ (Wie es im Arbeitsvertrag steht) nur 500€ ausbezahlt bekommen habe. Die Zeitfirma meinte, dass sie mir nur die 2 Wochen gezahlt haben, die ich auch tatsächlich gearbeitet habe und der Rest wäre eine Sache zwischen mir und der Krankenkasse, das dies ja Krankengeld wäre was ich ab jetzt bekomme. Mir wurde das am Anfang aber ganz anders erzählt. Am Anfang hieß es von der Zeitfirma, ich bekomme meinen vollen Lohn und die Zeitfirma selber bekommt es von der Krankenkasse erstattet. Ich weiß nun nicht ob das mit rechten Dingen zugeht und bitte um Hilfe. Mit freundlichen Grüßen

von Baldmami123 am 16.06.2021, 12:28



Antwort auf: Frage zur Lohnfortzahlung

Hallo, eine Zeitarbeitsfirma müsste eigentlich besser informiert sein, das klingt für mich ein wenig nach abzocke. Sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen und im Falle eines Beschäftigungsverbotes bekommen Sie den normalen Lohn weiter. Selbstverständlich hat die Zeitarbeitsfirma die Möglichkeit, sie woanders einzusetzen, wo keine Gefahr für Mutter und Kind bestehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2021



Antwort auf: Frage zur Lohnfortzahlung

Deine Zeitarbeitsfirma erzählt großen Mist.. Sie muss dir deinen Lohn weiter zahlen und bekommt ihn dann über die Umlage zurück.

von MamaausM am 16.06.2021, 12:38



Antwort auf: Frage zur Lohnfortzahlung

deine firma MUSS dich VOLL weiterbezahlen und DIE müssen sich das geld über die umlagekasse u2 von der krankenasse wiederholen. damit hast du aber nix zu tun.

von mellomania am 16.06.2021, 14:16



Antwort auf: Frage zur Lohnfortzahlung

Moin, wenn man in den ersten 4 Wochen nach Antritt einer neuen Stelle ne Krankschreibung abgibt gibt es auch keine Lohnfortzahlung. Da jemand im BV nicht besser gestellt werden darf kann ich mir gut vorstellen, dass das der Grund ist. MfG floe

von la-floe am 17.06.2021, 08:05



Antwort auf: Frage zur Lohnfortzahlung

LAG Berlin-Brandenburg: Lohnanspruch auch bei Beschäftigungsverbot Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverbot steht einer schwangeren Arbeitnehmerin auch dann zu, wenn sie vorher keinen einzigen Tag gearbeitet hat. Dies entschied kürzlich das LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 30.09.2016 – 9 Sa 917/16). Es klagte eine schwangere Arbeitnehmerin, die ihre Stelle noch gar nicht angetreten hatte. Im November 2015 hatte sie mit ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beginnend zum 1. Januar 2016 vereinbart. Im Dezember 2015 wurde ihr aufgrund einer festgestellten Risikoschwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt. Vor Gericht forderte die schwangere Mitarbeiterin den Lohn ein, den sie bei Arbeitsaufnahme ab Januar 2016 erhalten hätte. Das Unternehmen lehnte dies mit der Begründung ab, es sei zu keinem Zeitpunkt tatsächlich Arbeitsleistung erbracht worden. Lohnanspruch bei Beschäftigungsverbot für Schwangere gilt ab Abschluss des Arbeitsverhältnisses Die Richter des LAG Berlin-Brandenburg sprachen der klagenden Arbeitnehmerin die geforderten Beträge zu. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten setze keine vorherige Arbeitsleistung voraus. Es komme ausschließlich auf ein vorliegendes Arbeitsverhältnis und aufgrund eines Beschäftigungsverbots unterbliebene Arbeit an. Der Arbeitgeber werde nicht unverhältnismäßig belastet, weil er die zu zahlenden Beträge aufgrund des Umlageverfahrens in voller Höhe erstattet bekomme. https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/lohnanspruch-beschaeftigungsverbot-schwanger/

von MamaausM am 17.06.2021, 09:22



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