tinamausi
Hallo folgende situation: ich bin krankenschwester, habe ms war september im krankengeldbezug. Ab oktober wieder gesrbeitet. Ich bin jetzt schwanger.arbeitgeber wurde 9.12 informiert. Wie berechnet sich mein gehalt? Habe gelesen durchschnittsgehalt der cletzten 3 monate, nur zahltcdann krankengeld dazu? Wenn ich jetzt arbeite fallen ja einiges an zusvhlagen weg, durch nachtdienst, macht ca 250 € aus. Mir geht es nur um die bezahlung während schwangerdchaft wenn ich arbeite. Arzte streiten sich wegen brtufsverbot.
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekämen Liebe Grüsse, NB
Kolibrii
Hi tinamausi, Ich habe auch aufgrund meiner ms (ED 01/13) ein Beschäftigungsverbot in der 9Ssw bekommen. Und in der Zeit wird dir weiterhin bis zu Beginn des Mutterschutzes, nur dein reines Grundgehalt ohne irgendwelche Zuschläge und auch kein Urlaubs- o. Weihnachtsgeld gezahlt. Wegen dem Krankengeld das wird dir sozusagen für die Zeit in der Ssw als Einkommen angerechnet. War es nur die ms allein weswegen du krankgeschrieben warst oder wg schwangerschaftsbedingter Beschwerden? Nach Diagnosestellung wurde kurz darauf die ssw bei mir festgestellt und die Gyn hat mir bei jeder ssw bedingten krankschreibung die DD ms mit aufgeführt, weswegen ich auch fast ins krankegeld gerutscht wäre.
tinamausi
Danke schonmal für die Antwort. Wie gesagt mir ging es um das Gehalt wenn ich weiterarbeite. Wobei ich jetzt 2 Dienste hatte und ehrlichgesagt nicht weiß wie das gehen soll. Krankgeschrieben war ich damals wegen der MS war direkt nach der Reha, September und Oktober. Schwanger seid Dezember. Anfang Januar Termin bei der Gynäkologin da werde ich nochmal nachhacken. Wurdest du wegen schwangerschaftsbedingter Beschwerden ins Berufsverbot geschickt oder wegen der MS selbst? weil isher sagen die neurologen sie seien nicht zuständig und die frauenärztin das gleiche.
luvi
Hallo, Leider kann ich nicht herauslesen, ob Du wegen MS keine Nachtschichten mehr arbeiten kannst, oder schwangerschaftsbedingt. Wenn Du schwangerschaftsbedingt keine Nachtschichten mehr machen kannst, muss Dein Arbeitgeber Dir trotzdem die Zulagen weiterbezahlen. Mit der Einberechnung von Krankengeld kenn ich mich leider nicht aus. Liebe Grüße Luvi
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