Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum Elterngeld

Frage: Frage zum Elterngeld

Nanouk

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich hab eine generelle Frage zum Elterngeld. Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn jemand nur halbtags im gelernten Beruf angestellt war und in diesen Netto-Lohn noch 150 Euro Fahrgeld geflossen sind? Mal angenommen, der ausgezahlte monatliche Lohn betrug (inkl. Fahrgeld) 700 Euro. Und wie verhält sich das Ganze, wenn zusätzlich noch ein 450 Euro Aushilfsjob (Bezahlung nur wie Arbeit geleistet wurde) dazu kam, der aber nur bis einen Monat nach Beginn der Schwangerschaft ausgeübt werden konnte, weil danach aus gesundheitlichen Gründen keine Weiterarbeit möglich war (das Arbeitsverhältnis besteht noch, es ging aber kein Lohn mehr ein)? Angenommen, die Geburt wäre im Juni. Also würde der Lohn aus dem Mini-Job ja von Juni 2014-Oktober 2014 mit angerechnet werden. Aber wie? Vollständig? Und wie verhält es sich mit dem Fahrgeld im anderen Netto-Lohn? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Nanouk


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das EG berechnet sich nach dem tatsàchlichen Verdienst. Das kann man ja nachweisen. Fahrgeld wird nicht dazu gerechnet, da es sich um steuerfreie Zuschlàge handelt Liebe Grùsse NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dann würde ich mich fragen, warum man keinen Lohn in der 450 €-Beschäftigung bekommen hat bzw eingefordert hat? Das war, um es mal gelinde zu sagen, selten blöde. Auch da gibt es im Fall der Fälle ein Beschäftigungsverbot - der Arbeitgeber hätte da in sogar höchstwahrscheinlich für das Geld wieder bekommen. Ich würde da mal schleunigst schauen ob sich da noch was machen lässt. Weil, das Geld würde dann beim Elterngeld fehlen.


Nanouk

Beitrag melden

Das liegt daran, dass ich nur in einem Aushilfsverhältnis angestellt war (Bezahlung nach geleisteter Arbeit) und der Lohn somit geschwankt hat. Mal 380 Euro, mal 320 Euro, so wie Bedarf an mir bestand. Ich hatte mich bei meiner Krankenkasse und Co informiert. Das BV bekam ich lediglich für meine eigentliche Arbeitsstelle. Anders hätte es anscheinend ausgesehen, wenn ich als feste 450 Euro-Kraft angestellt gewesen wäre. Der Ton Ihrer Antwort hätte so jetzt übrigens auch nicht ausfallen müssen. ;) Mit vielen Grüßen Nanouk


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

IMO hat man dir da aber eine Falschauskunft gegeben. Dir darf als Schwangere kein Nachteil entstehen - was aber der Fall war. Schau mal hier: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=3921 Alleine deshalb ist es auch egal, ob es mal einen Monat 300 € sind, oder mal 450, man nimmt einfach den Durchschnitt. Zudem klang es für mich so, als wenn du ein BV für den Minijob bekommen hast - und nur für den. Für diesen hättest du dann - wenn ich mich nicht irre - unabhängig vom eigentlichen Job ein BV bekommen müssen. Evtl kommt also daher die Aussage der Krankenkasse. Den du hättest ja theoretisch zumindestens, für den Minijob ein BV haben können, und für deinen eigentlichen Job eben nicht. oder halt umgekehrt, oder für beide. Diese Varianten sind wohl alle möglich. Ach, wenn man dir bei der Krankenkasse, unter Wissen dieser Fakten, diese Antwort gegeben hat das dir als Minijobberin keine Ersatzzahlung innerhalb eines BV zusteht, dann würde ich an die mal das "selten dämlich" weiterreichen. Nimm es echt nicht böse auf.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...