Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe da eine dringende Frage zur Elterngeldbrechnung! Ich bin seit über 10Jahren in einem durchgängigen Beschäftigungsverhältnis. Seit 2010 habe ich zusätzlich einen Minijob angenommen, jedoch musste ich diesen zum 1.1.2012 aufgeben bzw wurde gekündigt. Jetzt ist meine Frage zur Berechnung des Elterngeldes, da ich im Juni mein Kind erwarte. Es heißt immer, dass zur Berechnung des Elterngeldes, das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtig wird. Gilt dies auch für den Minijob (was ich hoffe). Obwohl ich diesen seit 1.1.2012 nicht mehr ausübe?
Hallo, klaro! Liebe Grüße, NB
SumSum076
Alle Einkommen werden zusammengezählt! Wenn dein Mutterschutz im Mai beginnt, dann hast du 4 Monate mit nur 1 Einkommen und 8 Monate mit 2 Einkommen. Alles wird addiert und daraus der Durchschnitt ermittelt. Davon gibts ca 65%. Gruß Sabine
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