Vero2403
Hallo Frau Bader, Heute war ich mit meinem ExPartner beim Jugendamt und er hat die Vaterschaftsanerkennung gemacht. (Er hat aber kein Interesse am Kind) Danach sind wir beide zum Unterhaltvorschuss Antrag stellen gegangen und dort musste er angeben was er für Vermögen hat und hat angegeben, dass er noch 120000 Euro hat, ein Ferrari und Erbe und paar andere Sachen diesen Zettel hat er auch unterschrieben, also dass er das alles besitzt. Dadurch kam das Jugendamt zum Entschluss, dass er genug hat um Unterhalt für das Kind zu zahlen. Da er aber an unserem Sohn kein Interesse hat meinte er, dass er kein Unterhalt zahlen will, obwohl ihm dort gesagt wurde, dass es so gesetzlich ist und er Unterhaltspflichtig ist daraufhin wurde ihm gesagt, dass man mit ihm alles noch über Brief klären wird und noch irgendwie vorgehen wird. Jetzt will er sich auch einen Rechtsanwalt suchen und einen Vermögensberater um nicht zahlen zu müssen. Ich weiß, dass es sein Problem ist aber was passiert, wenn er sagt dass er nicht zahlen will obwohl er genug hätte? Zahlt mir dann das Jugendamt den Unterhalt oder wird er trotzdem dazu gezwungen? Wie wird das alles laufen? LG
Hallo, habe ich das richtig verstanden? Er hat langes Geld, einen Ferrari und noch mehr und will kann Unterhalt zahlen? Es ist nun an Ihnen, sich einen Anwalt zu suchen um den Unterhalt titulieren zu lassen. Liebe Grüße NB
mellomania
natürlich muss er zahlen. da kommt er nicht raus. notfalls wird gepfändet. unterhaltsvorschuss bekommst du dann, wenn er nicht zahlen KANN weil er zu wenig hat. da das aber nicht der fall ist, werden die ihn schon dazu bringen
Pamo
Wenn er keine Lust hat zu zahlen, dann zahlt er eben lustlos - auch ganz ohne Vermögen muss er das. Ob er Interesse am Kind hat, spielt keine Rolle. Es ist gut, dass er sich einen Anwalt nimmt, der wird ihm die Rechtslage erklären und dass es keinen Weg aus der Unterhaltspflicht gibt. Warum sollte dir das Jugendamt Unterhaltsvorschuss geben, wenn der Ex mit seinem Vermögen protzt? Du lässt in Kooperation mit dem Jugendamt den Unterhalt titulieren und wenn er nicht zahlt, dann lasst ihr vollstrecken.
misses-cat
Wenn der Kindsvater nicht zahlen will und erstmal nicht zahlt ( das er bei dem vermögen zahlen muss ist klar) gibt es erst Unterhaltsvorschuss das Amt wir es sich nur sehr schnell zurück holen.
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