Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage helfen. Und zwar geht es darum das mir kürzlich das Sorgerecht zugesprochen wurde. Der Kindsvater lebt noch weiterhin in Dänemark, ich hingegen bin sofort mit meinem Kleinen (3 Jahre) zu meinem neuen Lebensgefährten nach Deutschland gezogen. Jetzt würde ich gerne wissen wie sich das mit dem Umgangsrecht verhält. Zum Sorgerechtsentscheid wurde eine Kindersachkundige Untersuchung durchgeführt. Die eindeutig ergeben hat das mein Ex sich nicht in die Vaterrolle versetzen kann, bzw dem kleinen unter ettlichen Gründen die ganz dafür sprechen das mein Exmann absolut nicht gesellschaftsfähig ist, absolut keine Fürsorge und Verantwortung übernehmen kann die dem kleinen eine harmonische und gesunde entwicklung bieten. Auf gut deutsch ist er also recht gaga und alles andere als ein guter Vater. In DK hat er aufgrund von Gewalt mir gegenüber auch eine Einstweilige Verfügung erhalten. Besteht nun die Möglichkeit das umgangsrecht mit meinem exmann einzuschränken? Der kleine hat unter seiner Obhut die letzten 11 Monate sehr gelitten.(Exmann ist mit kleinem einfach ausgezogen und hat ihn nicht rausgerückt) Sprich er ist in der Entwicklung so gut wie stehne geblieben und total verstört. Ich möchte meinem Kind gerne ein liebevolles zu Hause bieten. Dazu gehört auch das der kleine sich erstmal beruhigen sollte nach all dem was vorgefallen ist. Besteht die möglichkeit das umgangsrecht auszusetzen? Vorallem habe ich auch die befürchtung das sobald er den kleinen in den fingern hat mit ihm abhaut ins Ausland. Gedroht hat er öfters damit das er mir den kleinen wegnehmen wird. Welche möglichkeiten habe ich nun? Tut mir leid das mein Posting so lange geworden ist und ich hoffe doch sehr ihnen damit nicht auf die nerven zu fallen. Bedanke mich auf jeden Fall schonmal für Ihre Bemühungen. Fabienne
Liebe Fabienne, Sie müssen erst mal klären, welches Recht überhaupt gilt. Lesen Sie mal im EGBGB, allgemeine Ehewirkung, so ca. Art. 13 EGBGB Gruß, NB
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