Ponkyponk
Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe eine Frage die Elternzeit betreffend und habe leider aus dem BEEG nicht die Antwort herauslesen können. Ich hoffe, dass sie mir weiterhelfen können. Sachlage: Ich habe 2 Kinder. Zur Zeit befinde ich mich in der 3 jährigen Elternzeit von Kind 2. Für beide habe ich je 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die Elternzeit von Kind 1 habe ich allerdings mit Eintritt in den Mutterschutz, vor Geburt von Kind 2, beendet. Ich habe mir vom Arbeitgeber genehmigen lassen diesen Rest der Elternzeit (ca. 8 Monate) in einem Zeitraum bis zum Ende des 8. Lebensjahres von Kind 1 aufbrauchen zu können. Wir überlegen nun ein weiteres Kind zubekommen. Annahme: Ein drittes Kind kommt zur Welt ehe die Restelternzeit von Kind 1 aufgebraucht/überhaupt in Anspruch genommen wäre. Könnte ich nach dem Mutterschutz, im Anschluss an die Geburt eines dritten Kindes, zuerst die restliche Elternzeit von Kind 1 nehmen und erst im Anschluss dann die 3 Jahre für Kind 3? (Die Rest-Elternzeit von Kind 1 würde ansonsten verfallen, da Kind 1 nach einer dreijährigen Elternzeit für Kind 3 dann älter als 8 Jahre wäre.) Ich habe herausgefunden, dass es bei zwei Kindern kein Problem ist eine übrig gebliebene Elternzeit quasi "hintendran" zu hängen, wie verhält sich dies nun bei 3 oder mehr Kindern, deren Elternzeiten sich überschneiden? Vielen Dank
Hallo, das geht nur für Zeiten, in denen Sie kein EG erhalten. SIe verschenken also EG, wenn Sie die EZ von K1 nach der Geburt von K3 nehmen Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen? Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Danke Ihnen nochmal
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Sie bezüglich meines geplanten Studiums während der Elternzeit bereits vor einigen Tagen kontaktiert. Sie sagten, es sei erlaubt, auch in Vollzeit (das habe ich darunter verstanden), sogar ohne dass der AG davon weiss. Meine Krankenversicherung sagte auf Nachfrage, dass es ihnen prinzipiell egal sei solange ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können. Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Die letzten 10 Beiträge
- Depressionen während Elternzeit
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss