Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Klage !

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu Klage !

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Sehr geehrte Frau Bader, am 3.6.2006 kam unser 1. Kind zur Welt. Ich war von Geburt in Erziehungszeit. Am 10.2.2008 bekam ich unser 2. Kind. Während der Erziehungszeit befand ich mich nicht in Teilzeitarbeit. Ich habe nun Antrag auf das neue Elterngeld gestellt und es heißt ich bekomme nur die 300 Euro Mindestbetrag!. Mein Frage ist: Welcher Zeitraum ist Grundlage für die Einkommensermittlung? Im Gesetz steht: "...Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ... Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt." Ich nehme an Erziehnungsgeld ist nicht gleich Elterngeld. Auf Grundlage welchen Gesetzes kann ich einer eventuellen Benachteiligung rechtlich entgegen treten? Gibt es schon erfolgreiche Klagen ??? Oder besteht da Aussicht drauf? Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben im alten Gesetz nachgesehen. Sie bekommen 300 € + den Geschwisterbonus von 75 € Liebe GRüsse, NB


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