Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage wegen 2. Kind im Erziehungsurlaub vom 1. Kind *ich verstehe es nicht*......

Frage: Frage wegen 2. Kind im Erziehungsurlaub vom 1. Kind *ich verstehe es nicht*......

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich hab hier etwas rumgestöbert bevor ich jetzt frage und habe mehrmals gelesen das man den Erziehungsurlaub vom 2. Kind erst beantragt wenn der vom 1. Kind ausläuft. Also meine Tochter ist nun fast zwei und der Erziehungsurlaub läuft noch über ein Jahr. Jetzt kommt aber bald das 2. Kind und ich dachte das der Erziehungsurlaub vom 1. Kind dann einfach endet und ich die neuen 3 Jahre beantragen muß. Oder muß ich jetzt warten bis der 1. Erziehungsurlaub ausläuft und dann erst die neuen 3 Jahre beantragen für das 2. Kind??? Verstehe es wirklich nicht denn soviele sagen mir das der Erziehungsurlaub vom 1. Kind mit der Geburt des 2. einfach endet. So würde mir aber fast ein Jahr verloren gehen. Muß ich dem Arbeitgeber jetzt einfach nur ein Schreiben zukommen lassen zur Information das ich schwanger bin?? Also noch nichts beantragen? Hoffe auf Antwort Tschüss Dany


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Ihr Lieben, es ist definitiv so, dass die EUs nacheinander ablaufen. Es gibt da aber ein anderes Problem, welches ich mit dem Jurusten, der Spezialist im Ministerium ist, geklärt habe. Ich kopiere die Sache einfach mal: Hallo, das Problem: kann man, wenn man während des EU des 1. Kindes ein weiteres Kind bekommt, den sich überschneidenden Teil aufheben und bis zum 8. LJ. des Kindes aufheben? die Lösung, die mir der sachbearbeitende Jurist vom Bundesministerium mitteilte: (wörtlich wiedergegeben): "Die Elternzeit für das erste und zweite Kind können sich natürlich überschneiden, die Elternzeit für das erste Kind läuft dann während der Elternzeit für das 2. Kind aus. Die Überschneidung reduziert sich entsprechend, wenn z.B. die restliche Elternzeit für das erste Kind - mit Zustimmung des AG - bis zum achten Geburtstag übertragen wird, während die Elternzeit für das 2. Kind nach der Geburt ohne Unterbrechungen voll verbraucht wird. " Hierzu ein Beispiel: ZUERST DIE FRAGE: Sohn Nr. 1 ist am 8.3.00 geboren EU könnte mein Mann also max bis zum 7.3.2003 nehmen. Nun steht Kind Nr. 2 an :-) ET ist der 8.12.01 Vorläufig hat mein Mann EU bis zum 30.9.01 eingereicht. Verlängerung wird ganz sicher möglich sein. Verlänger er nun den EU bis 7.3.2003, dann hat er bis dahin ja noch keine Elternzeit für das neue Kind Nr. 2 in Anspruch genommen. Die würde erst im Anschluß, also ab 8.3.2003 antreten. Nun könnte er ja das dritte Jahr EZ (Elternzeit) auch auf die Zeit NACH dem dritten Geburtstag verlegen (nach Abspr. mit dem AG)? Denn nun die Frage: Er hat ja dann bis zum 3. Geb von Nr. 2 ja nur ca. 1 1/2 Jahre der EZ in Anspruch genommen, also sich das dritte Jahr quasi "aufgespart"? Sehe ich das richtig? UND NUN DIE ANTWORT VOM MINISTERIUM: Die Elternzeit für das 1. und 2.Kind überschneiden sich ,das galt auch schon für das alte Bundeserziehungsgeldgesetz,das im übrigen noch die Bezeichnung "Erziehungsurlaub" enthielt. Wenn für das 2. Kind zunächst noch keine Elternzeit genommen wird, es also im Rahmen der Elternzeit für das 1.Kind mitbetreut wird, fehlt zwar eine direkte Überschneidung, die maximal 3 jährige Elternzeit für das 2. Kind endet aber grundsätzlich auch bei seinem 3.Geburtstag( hier im Dez.2004). Wenn solange ununterbrochen Elternzeit genommen wird, bleibt kein übertragbarer Rest übrig. DR. M. Lenz Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Es ist tatsächlich so das der Erziehungsurlaub des ersten Kindes mit der Geburt des zweiten Kindes endet und dann erneut die 3 Jahre Erziehungszeit anfangen. Bei mir ist es auch so. Meine Zwillinge sind 1 Jahr und 2 Monate alt wenn mein drittes Kind zur Welt kommt. Ab diesem Zeitpunkt fangen wieder 3 jahre Erziehungszeit an. LG MEcia


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Hallo Mecia, Ich habe es bei meinen ersten Kindern auch so gehandhabt - hast Du mal irgendwo gelesen, dass es so ist? Es steht wohl explizit im Gesetz fuer die Elternzeit, aber nicht im EU-Gesetz. Frau Bader schreibt es auch anders, demnach wuerde die Elternzeit erst beginnen, wenn der EU des letzten Kindes rum ist. Schreib doch mal, falls Du eine Quelle hast! Gruss DUSA


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