Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub 1. und 2. Kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub 1. und 2. Kind

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Hallo, Mein 1. Kind kam Mitte Juli 2004. Ich hatte mich damals für 2 Jahre entschieden. Unser 2. Kind kommt voraussichtlich dieses Jahr Ende August. Wie kann ich den Erziehungsurlaub weiter planen? Kann ich das 3. Jahr fürs erste Kind bis zum 8. LJ aufheben, 2 Jahre EU vom 2. Kind nehmen und auch da das dritte Jahr aufheben ? Habe ich auch nach den 2 Jahren vom 2. Kind noch ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz für mind. ein viertel Jahr? Und wie sieht es mit der Zahlung des Mutterschaftsgeldes aus fürs zweite Kind? Habe ich in der Zeit des Mutterschutzes ein Anrecht auf einen Volltag-Kitaplatz für unseren Erstgeborenen? Wann sollte ich dem AG von der 2. Schwangerschaft informieren? (normal müßte ich eigentlich im Juli wieder anfangen mit arbeiten) Ich bedanke mich schon im Voraus für ihre Rückantwort. Liebe Grüße Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Man muss den AG wie bei der ersten SS kurzfristig informieren. Gruß, NB


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