Hallo! Habe schon viel über die Suchfunktion herausgefunden aber nichts über meinen speziellen Fall. Meine Tochter wurde Nov 2002 geboren, habe daraufhin 2 Jahre EU beantragt, die auch genehmigt sind. Bin davon ausgegangen, daß mir die restlichen 12 Monate einfach zustehen, habe daher mit Arbeitgeber nichts diesbezüglich vereinbart. Stehen sie mir wirklich zu oder kann es sein, daß sie verfallen wenn der Arbeitgeber damit nicht einverstanden ist? Mein Plan wäre gewesen nächstes Jahr ein 2. Kind zu kriegen, dafür dann 3 jahre zu beantragen und an diese 3 Jahre dann die restlichen 12 Monate vom ersten Kind anzuhängen. Ist dies überhaupt möglich? Oder ist es abhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 06.07.2003, 13:49