Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage Erziehungsurlaub 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage Erziehungsurlaub 2. Kind

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Hallo liebe Frau Bader, habe 11/02 mein 1. Kind bekommen Elternzeit schrifltich beantragt. Das zweite Kind kam noch während der Elternzeit für´s 1. Kind Sept. 2004. Habe aber beim 2. Kind beim Arbeitgeber keinen Antrag auf weiteren Erziehungsurlaub gestellt. Habe ihn mündlich informiert und er nahm es ohne weiteres an. Verlängert sich dieser stillschweigend bei Geburt weiterer Kinder, auch wenn ich nicht schriftlich beantragt/verlängert habe?? Oder habe ich alle meine Rechte auf Arbeitsplat2z etc. verloren?? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Ihr EU 1.Kind ist ja 11/05 geendet. Sie haben nicht schriftlich eine Verlängerung beantragt. Sie sind also rechtlich ohne Grund nicht auf der Arbeit erschienen. Wenn Ihr AG Ihnen etwas daraus dreht, ist das schlecht. Liebe Grüsse, NB Gruß, NB


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