sternchen1410
Das war der alte Tet von neulich: Guten Abend. ich habe gerade folgendes Problem. Ich habe vom 14.10.12- 13.4.13 aktiv bei eiem AG gearbeitet. Da ich in der Pflege war, und schwanger, hat er nach einer Gefahreneinschätzung mir bis zur Nniederkunft eine Beschäftigungsverbot erteilt. Ich habe mein Gehalt aber weiter bekommen. In dem Zeugnis steht aber Beschaftigung vom 14.10.12-13.10.13 ( 1 Jahres - Verrag) Nun bin ich beim neuen AG und die Berufserfahrung zählt. WElcher Zeitrau zählt dann? Darf mir daraus ein Nachteil entstehen? Nach der Berufserfahrung wird mein Gehalt ausgerechnet. Ob 3;6; oder 10 Jahre Berufserfahrung , danach staffelt sich das Gehalt.
Hallo, das das Arbeitsverhältnis ruht, werden auch keine Berufserfahrungen gesammelt (BAG 6 AZR 526/09). Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung