Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage vom 24.9. um 9.59 Uhr

Frage: Frage vom 24.9. um 9.59 Uhr

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Hatte mal irgendwo gelesen, das wenn man sein Kind tagsüber nicht selbst betreuteinem auch dafür kein EG zustehen würde. Es würdern ja demzufolge andere das Kind erziehen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Nesii, Sie betreuen das Kind ja doch trotzdem. Es ist doch nur stundenweise aushäusig. Gruß, NB


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