Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage an alle...in Bezug auf BV

Frage: Frage an alle...in Bezug auf BV

peekaboo

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Also rein fiktiv: Wenn eine schwangere schon im Beschäftigungsverbot ist und danach der Laden wegen Corona geschlossen werden würde, bekäme sie dann weiter BV Geld oder Kurzarbeitergeld? Kann der Arbeitgeber jemanden aus dem BV rausholen, wenn er einen anderen Arbeitsplatz geschaffen hat? LG Peeka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei einem BV wird auch Kurzarbeitergeld gezahlt (würde man ja auch ohne BV bekommen). Anders im Mutterschutz. Liebe Grüße NB


mellomania

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beides ja. als schwangere darfst du keinen nachteil, aber auch keinen vorteil haben. du erhälst im bv das, was du ohne erhalten würdest. und erhälst ohne bv genauso kurzarbeitergeld, wie alle anderen auch bv wird vom AG ausgesprochen, wenn der arbeitsplatz nicht den mutterschutzrichtlinien entspricht und keine ersatztätigkeit zugewiesen werden kann, bei der man im übrigen kein mitspracherecht hat. wenn er später die möglihckeit dazu hat, einen sicheren arbeitsplatz bereitzustellen, muss die schwangere sofort wieder, eben da dann, arbeiten. das ist auch der grund u.a. warum ein bv nur in dem rahmen gegeben werden kann, wie z.b. kind1 betreut ist. der AG hat die pflicht, zu sehen, ob er einen sicheren platz hat bzw. schaffen kann. egal wann.


Mitglied inaktiv

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zu1: Ja zu 2: Ja Die Frage ist komisch formuliert. "Aus dem BV rausholen....". Es geht ja nicht drum, jemandem aus dem Urlaub zu holen, sondern dass das BV hinfällig ist, wenn der Grund dafür wegfällt.


peekaboo

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Nicht Bewusst, das man durch die „Pandemie angeordnete Schließung eines Geschäfts“ wieder mit den nicht schwangeren Kollegen gleichgestellt wird. Das ist dann natürlich ein finanzieller Verlust wenn man vor der Pandemie im BV war und „plötzlich“ nur noch KG Geld bekommt....


mellomania

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man darf nicht schlechter gestellt werden, aber eben auch nciht bisser. wie rechtfertig die schwangere, dass sie im bv voll gehalt bekommt während die kollegen während der schließung mit weniger zurecht kommen müssen? das geht eben nicht. was nicht passiert, ist, dass das geringere gehalt bei der berechnung des elterngeldes zugrunde gelegt wird. also dass man dann weniger eg hätte weil weniger gehalt. das wurde gesagt, dass diese monate als vollgehalt zählen bei der berechnung


peekaboo

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mellomania

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Minimäuschen

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Sorry, aber das ist einfach Bullsh*t. Ich denke nicht, dass die Bundesagentur für Arbeit diesbezüglich Falschinformationen auf ihrer Website veröffentlicht. Dort steht: „Arbeitnehmerinnen haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ihnen während der Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kurzarbeit die Beschäftigung verboten ist. Das gilt auch, wenn der Unternehmensteil, dem die Arbeitnehmerin zuzuordnen ist, von Kurzarbeit betroffen ist. Das mutterschutzrechtliche Leistungsrecht will Frauen vor Diskriminierung schützen. Frauen dürfen laut Gesetz keinen Nachteil haben, wenn sie im Mutterschutz ihre Arbeit unterbrechen. Fallen Beschäftigungsverbote und Kurzarbeit zeitlich zusammen, sind daher Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz zu erbringen. Schwangere Frauen, die der Arbeitgeber von der Kurzarbeit ausnimmt – etwa aufgrund einer entsprechenden Regelung in einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit – oder die einer individuellen Kurzarbeitsvereinbarung nicht zugestimmt haben, sind bereits als nicht von der Kurzarbeit betroffen anzusehen (vgl. BAG, Urt. v. 09.09.1971, 3 AZR 261/70). Auch Schwangere, die nicht von der Kurzarbeit ausgenommen sind, haben gegebenenfalls Anspruch auf Mutterschaftsleistungen (und daher keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld). Das ist auch der Fall, wenn ihr Betriebsteil in Kurzarbeit ist. Frauen im Beschäftigungsverbot erhalten während der Kurzarbeit weiterhin Mutterschutzlohn. Frauen, die sich in den Schutzfristen vor und nach der Entbindung gemäß § 3 MuSchG befinden, sind durch die Krankenkasse Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG) und durch den Arbeitgeber der Arbeitgeberzuschuss (§ 20 MuSchG) zu zahlen. Dies gilt ebenso für stillende Frauen, die einem Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen unterliegen. Damit liegt für diese Personengruppe kein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall nach §§ 95 ff. SGB III vor. Ein solcher Entgeltausfall ist jedoch unter anderem Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Für die Höhe der Ansprüche sieht das MuSchG in § 21 besondere Regeln vor. Nach § 21 Abs. 4 MuSchG werden bei der Berechnung des Bemessungsentgelts dauerhafte Änderungen des Entgelts berücksichtigt. Entgeltverminderungen aufgrund von Kurzarbeit zählen jedoch nicht dazu und werden – in Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 21 Abs. 2 Ziff. 2 MuSchG – nicht berücksichtigt.“ Wer das nicht glaubt, darf gerne selbst nachschauen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld Manchmal frage ich mich echt, woher ihr „Experten“ eure Infos nehmt.


mellomania

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ist und nicht schwangere benachteiligt sind. was in deinem genannten fall ja so wäre. die nicht schwangere wird nach hause geschickt und erhält weniger geld die schwangere hat einen arbeitsplatz der nicht ok ist und erhält bv. richtig der laden wird geschlossen, ergo ist der gefährliche arbeitsplatz ja weg.?? sie soll weiterhin vollgehalt bekommen obwohl laden zu ist und andere erhalten weniger? der zusammenhang zwischen deinem genannten text und dem credo, dass alle gleich behandelt werden und keinen nachteil haben weil nicht schwanger, erschließt sich nicht.


Mitglied inaktiv

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Ich glaube die Erklärung ist recht einfach: Würden schwangere Frauen, deren Betrieb im Lockdown ist, Kurzarbeitergeld bekommen, hätte das zusätzlich erhebliche Minderung des Elterngeld zur Folge. Damit wären die Schwangeren deutlich schlechter gestellt als ihr nicht schwangeren Kolleginnen. Bekommen sie im Lockdown den Mutterschutzlohn aus dem BV, sind sie zwar den Kolleginnen gegenüber besser gestellt, aber die Elterngeldminderung kann vermieden werden. Ich nehme an, die Behörden haben sich deswegen für den Mutterschutzlohn entschieden.


mellomania

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das sagte Frau Bader mehrfach! bei der Berechnung des EG wird eben der Vollzeitlohn, den es gegeben hätte, herangezogen, sodass hier eben KEIN Nachteil erfolt. es ist aber ein Vorteil, was nicht fair ist, wenn die schwangere weiter voll bezahlt wird und die anderen nicht. und wenn ein betrieb in kurzarbeit geht, ist ja die gefährliche arbeitsstelle weg und somit auch der grund fürs bv.


Mitglied inaktiv

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Stimmt, das habe ich jetzt auch nachgelesen. Die Regelung gilt noch bis 31.12.21. Dann bleibt dir nur übrig, bei den Behörden (z.B. bei der Hotline) nachzufragen, wie sie drauf kommen, statt Kurzarbeit Mutterschutzlohn zu zahlen.


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