Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fortbildung in der Elternzeit

Frage: Fortbildung in der Elternzeit

Lina_100

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Hallo Frau Bader, wie steht es mit der Bezahlung von (Pflicht-)Fortbildungen während der Elternzeit wenn im Betrieb seit dessen Existenz (mehr als ein Jahrzehnt) allen Mitarbeitern immer alle Pflichtfortbildungen und auch freiwillige Fortbildungen (sogar inkl. Reisekosten) bezahlt worden sind? Es ruhen doch nur die Hauptleistungspflichten, dann müsste doch die (Pflicht-)Fortbildung auch in der EZ bezahlt werden müssen oder? Eine ausdrückliche vertragliche Regelung gibt es nicht. Danke für Ihre Mühe! VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eigentlich ruhen doch auch die Fortbildungen. Da besteht dann auch keine Verpflichtung des AG. Anders, wenn er es anordnet Liebe Grüsse, NB


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