Lina_100
Hallo Frau Bader, wie steht es mit der Bezahlung von (Pflicht-)Fortbildungen während der Elternzeit wenn im Betrieb seit dessen Existenz (mehr als ein Jahrzehnt) allen Mitarbeitern immer alle Pflichtfortbildungen und auch freiwillige Fortbildungen (sogar inkl. Reisekosten) bezahlt worden sind? Es ruhen doch nur die Hauptleistungspflichten, dann müsste doch die (Pflicht-)Fortbildung auch in der EZ bezahlt werden müssen oder? Eine ausdrückliche vertragliche Regelung gibt es nicht. Danke für Ihre Mühe! VG
Hallo, eigentlich ruhen doch auch die Fortbildungen. Da besteht dann auch keine Verpflichtung des AG. Anders, wenn er es anordnet Liebe Grüsse, NB
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