Mitglied inaktiv
MEINE SITUATION: Mein Kind ist 2 Jahre alt und ich habe 3 Jahre Mutterschutz beantragt. Danach werde ich aus persönlichen Gründen nicht wieder an meinen Arbeitsplatz gehen. Zurzeit erhalte ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, da ich alleinerziehend bin. Ich würde gern eine Fortbildung in Anspruch nehmen um bessere Chancen auf einen Job zu haben. MEINE FRAGEN: Kann uns das Geld gestrichen werden, wenn ich kündige? Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Kündigung, um eventuell Anspruch auf eine Fortbildung zu haben? Muss ich, falls ich jetzt zum Ende der Elternzeit kündige, dem Amt für Grundsicherung sofort die Kündigung mitteilen oder kann ich damit bis zum Ende der Elternzeit warten? Darf ich wärend der Elternzeit eine Fortbildung machen? Ich bedanke mich im voraus herzlich für Ihre Antworten.
Hallo, 1. Welches Geld? 2. Reden Sie mit dem AA - wahrscheinlich zum Ende des EU, da Sie ja vorher nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen 3. Ich würde es mit der Kü. mitteilen. Liebe Grüsse, NB
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