Caaaro
Liebe Frau Bader, meine Freundin ist in der 16 Woche und erwartet ihren Zwerg wahrscheinlich im Dezember. Momentan hat sie zuzüglich zu ihrem Gehalt auch einen Firmenwagen, der im Arbeitsvertrag mit verankert ist. Ich bin der Meinung, dass sie das Auto erst nach Ablauf der MuSchu-Frist zurückgeben muss - bin mir aber nicht sicher... Sie weiß noch nicht genau, ab wann sie wieder arbeiten gehen wird. Können Sie uns sagen, wie hier die rechtliche Lage ist? Vielen Dank und viele Grüße, Caaaro
Hallo, der Anspruch besteht bis zum Anfang der EZ (BAG, 10. 12.2000, 5 AZR 240/99, DB 2001, 486) Liebe Grüsse, NB
desireekk
Hallo, klare Regelung: solange sie nicht in Elternzeit ist, hat sie Anspruch auf den Firmenwagen. Nimmst sie also gar keine Elternzeit (so wie ich) sondern tritt nach 8 Wochen die Arbeit wieder an, steht Ihr der Firmenwagen durchgehend zu. Es sei denn, der Arbeitsvertrag sagt explizit etwas anderes. Viele Grüße Désirée
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