Horst_K
Hallo, wir haben derzeit folgende Situation: Der Arbeitgeber stellt meiner Frau einen Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung. Das Modell sieht dabei vor, dass der Arbeitnehmer lediglich von den guten Konditionen profitiert. Das heißt er trägt die Leasingrate selbst. Dabei wird sowohl die Leasingsrate, die Spritpauschale als auch der gw. Vorteil im Bruttogehalt miteinander verrechnet. Das Netto reduziert sich dementsprechend. Am Ende also eigentlich ein Nettogehaltsverzicht. Während der Elternzeit eine klare Sache, denn der Firmenwagen stellt einen ja eine Art Nettogehaltsverzicht dar und wird dementsprechend nicht als gw. Vorteil bei der Berechnung des Elterngeldes angesehen (der Geltwerte Vorteil wird dem tatsächlichen Nettogehaltsverzicht gegenüber gestellt). Das wurde uns bereits zugesichert und erscheint ja auch logisch. Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes wird ja zur Berechnung die Höhe des letzten Nettogehalts herangezogen und der AG zahlt die Differenz zum Zahlbetrag der (ges.) K-Kasse. Nun ist es aber so, dass der AG in diesem Fall als Bemessungsgrundlage das zuletzt tatsächlich ausgezahlte Nettogehalt heran zieht (worin ja der Wagen bereits enthalten ist) und davon noch mal den Wagen inkl. gw. Vorteil abzieht. Der Firmenwagen wird also inkl. gw. Vorteil doppelt abgerechnet - kann/darf das sein? Besten Dank schon mal im Voraus für eine Antwort
Hallo Bitte die Hinweise lesen u die Frage kürzer fassen Liebe Grüsse NB
Horst_K
Welche Hinweise? Aber gerne formuliere ich die Frage um: Der Arbeitgeber stellt meiner Frau einen Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung. Der Arbeitnehmer trägt die Leasingrate selbst. Dabei wird sowohl die Leasingsrate, die Spritpauschale als auch der gw. Vorteil im Bruttogehalt miteinander verrechnet. Eine Art Nettogehaltsverzicht also Nun im Mutterschutz, zieht der AG zur Bemessung des Mutterschaftsgeldes das zuletzt ausgezahlte Netto heran (worin ja der Wagen bereits enthalten ist) und zieht davon noch mal den Wagen inkl. gw. Vorteil ab. Der Firmenwagen wird also inkl. dem gw. Vorteil doppelt abgerechnet - kann/darf das sein?
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