Horst_K
Hallo, wir haben derzeit folgende Situation: Der Arbeitgeber stellt meiner Frau einen Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung. Das Modell sieht dabei vor, dass der Arbeitnehmer lediglich von den guten Konditionen profitiert. Das heißt er trägt die Leasingrate selbst. Dabei wird sowohl die Leasingsrate, die Spritpauschale als auch der gw. Vorteil im Bruttogehalt miteinander verrechnet. Das Netto reduziert sich dementsprechend. Am Ende also eigentlich ein Nettogehaltsverzicht. Während der Elternzeit eine klare Sache, denn der Firmenwagen stellt einen ja eine Art Nettogehaltsverzicht dar und wird dementsprechend nicht als gw. Vorteil bei der Berechnung des Elterngeldes angesehen (der Geltwerte Vorteil wird dem tatsächlichen Nettogehaltsverzicht gegenüber gestellt). Das wurde uns bereits zugesichert und erscheint ja auch logisch. Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes wird ja zur Berechnung die Höhe des letzten Nettogehalts herangezogen und der AG zahlt die Differenz zum Zahlbetrag der (ges.) K-Kasse. Nun ist es aber so, dass der AG in diesem Fall als Bemessungsgrundlage das zuletzt tatsächlich ausgezahlte Nettogehalt heran zieht (worin ja der Wagen bereits enthalten ist) und davon noch mal den Wagen inkl. gw. Vorteil abzieht. Der Firmenwagen wird also inkl. gw. Vorteil doppelt abgerechnet - kann/darf das sein? Besten Dank schon mal im Voraus für eine Antwort
Hallo Bitte die Hinweise lesen u die Frage kürzer fassen Liebe Grüsse NB
Horst_K
Welche Hinweise? Aber gerne formuliere ich die Frage um: Der Arbeitgeber stellt meiner Frau einen Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung. Der Arbeitnehmer trägt die Leasingrate selbst. Dabei wird sowohl die Leasingsrate, die Spritpauschale als auch der gw. Vorteil im Bruttogehalt miteinander verrechnet. Eine Art Nettogehaltsverzicht also Nun im Mutterschutz, zieht der AG zur Bemessung des Mutterschaftsgeldes das zuletzt ausgezahlte Netto heran (worin ja der Wagen bereits enthalten ist) und zieht davon noch mal den Wagen inkl. gw. Vorteil ab. Der Firmenwagen wird also inkl. dem gw. Vorteil doppelt abgerechnet - kann/darf das sein?
Ähnliche Fragen
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt