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Firma Pleite im Erziehungsurlaub

Frage: Firma Pleite im Erziehungsurlaub

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Hallo, leider habe ich gestern erfahren, daß meine Firma wo ich vor meiner Schwangerschaft zu 95%iger Sicherheit Pleite ist! Jetzt entstehen für mich mehrere Fragen! 1. Ich war im Lager/Kundendienst beschäftigt. Es wird jetzt gesagt, daß das Lager komplett geschlossen wird und der Rest der Firma von einer anderen Firma übernommen/gekauft wird! Die Kollegen aus dem Lager werden alle gekündigt! Kann ich nicht darauf bestehen, nach Ende meines Erziehungsurlaubs (Endet am 02.01.2003)an anderer Stelle eingesetzt zu werden? Ich habe Industriekauffrau gelernt und könnte also auch ohne Problem andersweitig beschäftig werden. Ich habe doch eine Kündigungsschutz, oder? 2. Ich bin seit 1995 in der Firma angestellt, also über 5 Jahre. Ich habe gelesen, daß man dann (nach 5jähriger Betriebszugehörigkeit) auf eine Abfindung bestehen kann! Auch wenn ich zwischenzeitlich im Erziehungsurlaub bin? 3. Die Firmenleitung stellt sich auf stur und gibt noch keine Infos raus. Kann ich nicht darauf bestehen, daß man Klartext mit mir spricht? 4. Sollte ich übernommen werden wurde mir von einen Arbeistamtberater gesagt, daß es ein neues Gesetz gibt, was besagt, daß ich drauf bestehen kann, nach dem Erziehungsurlaub auch als Halbtagskraft wieder eingestellt zu werden? Die Personalabteilung blockte dies heute ab und meinte, das würde es nur für bestimmt Tarifgruppen geben und sie hätten davon noch nichts gehört! Meine Beschäftigungsfirma ist in keiner Gewerkschaft! Ich würde mich total freuen, wenn sie mir ein paar Infos geben können und ob sie mir raten, mich persönlich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Vielen Dank, Michaela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Michaela, wenn Ihre Firma schließt, kann Ihr AG Ihnen kündigen, muss aber das Gewerbeaufsichtsamt vorher befragen. Ob Sie eine Abfindung erhalten, ist eine Verhandlungssache, bei einer Insolvenz aber eher unwahrscheinlich- es sei denn, vertraglich vereinbart. Wenn man Ihnen einen Abfindungsvertrag anbietet, weil die Firma eh schließt, sind Sie wahrscheinlich nicht gesperrt, die Abfindung wird aber auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch automatisch der EU. In diesem Fall müssen Sie sich, auch schon vorher, beim Arbeitsamt melden. Als Arbeitslosen hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld, beitragsfreie KK und Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung bezahlt. Ob Sie als arbeitslos anerkannt werden oder nicht, hängt zum einen davon ab, ob Sie vor dem EU mind. 12 Mo. sozialversicherungspflichtig angestellt waren, zum anderen davon, ob Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, Sie müssen Nachweise bringen, dass Sie, falls Sie eine passende Arbeit finden, diese auch antreten können und in der Arbeitszeit das Kind zur Betreuung untergebracht haben. Wenn Sie den EU weitermachen wollen, sind Sie nicht arbeitslos, und haben keine Ansprüche. Dann sind Sie Hausfrau oder erhalten evtl. Sozialhilfe. 1. wenn die Firma übernommen wird, bleibt Ihr altes Arbeitsverh. bestehen. 2. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur, wenn vertragl. oder tariflich vereinbart. 3. Nicht, solange die sache nicht spruchreif ist. 4. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Gruß, NB


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