Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Finanzieller Nachteil durch das Beschäftigungsverbot?

Frage: Finanzieller Nachteil durch das Beschäftigungsverbot?

Luisa92

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Guten Abend, ich bin in der SSW 6 und arbeite im Krankenhaus, weshalb ich wegen des Patientenkontakts und des ständigen FFP2-Maske-Tragens von einem BV ausgehe (bisher war es so seit der Pandemie bei Kolleginnen). Mein Problem ist nun wie folgt: durch eine Berufsbegleitende Weiterbildung habe ich bis einschließlich Oktober nur 50% gearbeitet. Seit November arbeite ich in Vollzeit. Die Schwangerschaft ist im Dezember eingetreten. Wenn ich die letzten 3 Monate bzw. 13Wochen heranziehe (September, Oktober, November) besteht mir ein deutlicher finanzieller Nachteil (800€ Netto monatlich) wenn ich ins BV gehe als wenn ich weiterarbeite. Habe ich bei so einem hohen finanziellen Nachteil eine Möglichkeit, das BV zu umgehen oder um eine Ersatzbeschäftigung zu bitten? Viele liebe Grüße


mellomania

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Der AG ist vorrangig verpflichtet, alles zu prüfen und versuchen möglich zu machen, eine ersatztätigkeit zu schaffen bevor überhaupt ein bv als letzte Möglichkeit ausgesprochen wird. Ich würde das Gespräch suchen.


Felica

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Ja, zum Teil, aber du wirst auch bei einem BV nach dem aktuellen Vertrag bezahlt. Erhöhungen die dauerhaft sind müssen berücksichtigt werden. Genau wie mögliche Zuschläge wegen Nachtarbeit, Wochenende Schicht usw. Diese werden halt nur versteuert.


Luisa92

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Hallo ihr beiden, danke für eure Antworten! Also meint ihr, für den Fall, dass ich ins BV müsste, dass ich dann mein jetziges Gehalt fortgezahlt werde, auch wenn dies nicht dem Durchschnitt der letzten 3 Monate entspricht? Der Änderungsvertrag mit Arbeitszeiterhöhung gilt ab November und ist unbefristet. Ich wäre tatsächlich echt erleichtert, wenn ich wüsste, dass ich mein Gehalt weiter kriege, weil sich die fehlenden 800€ halt sonst sehr negativ aufs Elterngeld auswirken würden und mir wirklich langfristige Nachteile brächten. Dann warte ich mal ab, ob es zum BV kommt, aber für den Fall, bin ich einfach froh, zu wissen, was dann finanziell auch mich zukommt. Viele Grüße


Felica

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Ja, schau mal hier: https://www.experto.de/businesstipps/beschaeftigungsverbot-diese-zahlungen-kann-ihre-kollegin-verlangen.html#:~:text=Besch%C3%A4ftigungsverbot%3A%20Wenn%20eine%20Gehaltserh%C3%B6hung%20in%20den%20Besch%C3%A4ftigungszeitraum%20f%C3%A4llt.,Kurzarbeit%2C%20bleiben%20hingegen%20bei%20der%20Berechnung%20au%C3%9Fer%20Betracht. Die 13 Wochen beziehen sich übrigens nur auf Lohnzahlungen, bei Gehaltszahlungen spielt das so oder so keine Rolle.


cube

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Die letzten 3 Monate werden nur bei wechselndem Einkommen als Durchschnitt herangezogen. Also wenn du über Provisionen bezahlt wirst oder wechselnd viele Stunden arbeitest etc. Das ist bei dir aber gar nicht der Fall. Seit Nov. arbeitest du wieder VZ und erhältst einen festen Monatslohn. Dieser ist Grundlage für die Zahlungen im BV. Du hast also gar keinen Nachteil, sondern würdest im BV genau das bekommen, was du ohne BV auch bekommen würdest.


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