Steffie11
Liebe Frau Bader, seit Tagen kreisen meine Gedanken nur noch um dieses Thema , sodass ich mich gar nicht über meine Schweangerschaft freuen kann. Ich bin in der 8 SSW. Ich arbeite eigentlich als Krankenscherster auf einer Intensivstation und zwar ausschließlich im Nachtdienst. Nachdem ich meinen Arbeitgeber über die SS informiert habe, möchte er mich nun tagsüber einsetzen. Ein Beschäftigungsverbot gibt es nicht vom AG. Die Nachtschicht dauert bei uns 10,5 h, die Tagschichten jeweils 7h. Das heißt das ich um auf meine Stunden zu kommen, min 5 Tage mehr im Monat arbeiten müsste und min 300 Euro weniger verdienen würde weil mir ja alle Nachtdienstzuschläge fehlen. Ich habe zudem einen Minijob auf 450 Euro Basis. Demn Minijob habe ich in an den freien tagen ausgeübt. Ich habe immer eine Woche Nachtdienst gemacht und anschließend eine Woche frei. Den Minijob könnte ich wenn ich nun fast jeden Tag zum Krankenhaus muss auch nicht mehr ausführen, sodass nochmal 450 Euro wegfallen. Alles im allen würden mir dann ca 700 Euro im Monat fehlen, ist das rechtens? Muss der Arbeitgeber mich nicht so einsetzten das ich keinen finaziellen Nachteil habe und wenn er das nicht kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.
Hallo, Sie dürfen keine Einbußen haben. Liebe Grüße NB
chrissicat
Der Arbeitgeber muss dich unter Beachtung des Mutterschutzes einsetzen und dir dein Entgelt entsprechend deinem Arbeitsvertrag weiterbezahlen. Dass er dich in den Tagesdienst versetzt ist korrekt. Ob du dadurch weiterhin deinen Nebenjob ausüben kannst oder nicht, ist nicht Sorge des Arbeitgebers!
Steffie11
Das verstehe ich ja, es geht aber nicht nur um den Nebenjob. So wie ich nun eingesetzt werden soll, muss ich 5 tage im Monat mehr arbeiten und verdiene ca 300 Euro weniger!
malini
Die Zulagen bekommst du nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Schwangerschaftsbeginn. Allerdings müssen sie, soweit ich weiß, im BV versteuert werden. Das mit den Stunden ist m. E. richtig so. Du hast ja wahrscheinlich einen Vertrag über 38,5- bzw. 40 Stunden-Woche und musst die Stunden ableisten.
Mitglied inaktiv
Ich muss meinen Vorschreibern zustimmen! Dein AG darf und soll dich tagsüber einsetzen, und wenn das 7 Std Tage und 5 Tage mehr im Monat sind, bist du trotzdem die gleiche Stundenzahl beschäftigt und hast keinerlei Nachteil. Das ist ein Privileg! Das ist ganz im Sinne des Mutterschutzes. Die Nachtzuschläge die früher gezahlt wurden, fließen in die Berechnung mit ein, dh du bekommt das Durchnittsgehalt von früher. Damit bist du noch besser gestellt, weil du ja nicht mehr nachts arbeiten musst, sondern tags arbeiten darfst aber bezahlt wirst als seiest du nachts beschäftigt. Der Minijob darf ohnehin nur mit Zustimmung des AG ausgeübt werden, der muss dann eben hintenan stehen. Außerdem darfst du in beiden Arbeitsverhältnissen zusammen nicht mehr als 8,5 Std. täglich und 90 Std in der Doppelwoche erreichen. Du hast keinen finanziellen Nachteil und ein BV ist nicht notwendig. Abgesehen von der Gefährdungsbeurteilung, die er für die Tagsüber-Beschäftigung durchführen muss. Du solltest eigentlich zufrieden sein, dass sich dein AG gekümmert hat.
Mitglied inaktiv
Wenn der AG aber seien Zustimmung gegeben hat, dann muss auch eine Regelung wegen des Minijobs erfolgen. Notfalls dann evtl auch Teil-BV für den Minijob wenn sie damit über die erlaubte Höchststundenzahl kommt. Oder ein Teil-BV für den Hauptjob oder gar beiden. Es hängt halt davon ab was im Vertrag steht und ob der Arbeitgeber dem Minijob zugestimmt hat, er also darüber auch Kenntnis hat. So ganz einfach sehe ich das deshalb nicht.
Steffie11
Selbstverständlich weiß mein Arbeitgeber von dem Minijob und hat diesen auch genehmigt!
Mitglied inaktiv
Was steht im Arbeitvertrag zu Arbeitszeiten, Schichten, Tagen und Stunden?
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