Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Festlegung über Teilzeitwünsche wärend EU schon bei Bekanntgabe?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Festlegung über Teilzeitwünsche wärend EU schon bei Bekanntgabe?

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! Ich würde gerne wissen, ob ich mich auch von vornherein festlegen muß, wann ich wieviel Teilzeit im EU arbeiten möchte. Kann ich beispielsweise mich auch wieder gegen die Teilzeitarbeit im EU entscheiden? Leider weiß ich nicht, wie die berufliche Situation meines Mannes in den nächsten 3 Jahren aussieht, so daß ich evtl. mit 30 Std. einspringen müßte. Sollte sich dann aber herausstellen, daß ich wieder mehr daheim bleiben könnte, hängt das dann vom AG ab, ob der damit wieder einverstanden ist? Ich kann jetzt wirklich nicht voraussehen, was innerhalb der nächsten 3 Jahre passiert! Ich hoffe, ich habe erklären können, wo mein gedankliches Problem liegt... ;-) Vielen Dank schon einmal. Liebe Grüße, Isabelle


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Isabelle, festlegen müssen Sie sich vorher bzgl. der Länge des EU. Wieviel Sie wann arbeiten wird durch gesonderten Vertrag festgehalten. Was in diesem Vertrag drinsteht, ist eine reine Verhandlungsfrage. Es ist also rechtlich möglich, sich hier alles offenzuhalten- wenn der AG mitspielt. Gruß, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liene Nicole, hatte jetzt gar nicht dran gedacht, dass Sie die Arbeitszeit auch nach dem neuen Gesetz verkürzen können (Teilzeitarbeitsgesetz): dann darf man eine erneute Verringerung erst nach 2 J. verlangen. Das Gesetz findet auch nur Anwendung, wenn es mind. 15 AN gibt. Ich rate grds. aber eher dazu, für die Zeit des EU einen neuen Vertrag zu schliessen. Gruß, NB


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