Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienversicherung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Familienversicherung

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Hallo, wiedermal eine Frage, meine zweite Elternzeit läuft bald ab, dann muß ich mich und meine beide Kinder bei meinem Mann familienversichern, da ich als Hausfrau zu Hause bleibe. Meine Frage: Ich weiß, dass es eine Höchstgrenze für Einkommen aus Zinsen, Mieteinnahmen gibt?? Liegt die noch bei 360,00 EUR?? Ich denke mal, irgendwo habe ich bestimmt kleine Zinseinkünfte, allerdings läuft alles auf den Namen meines Mannes und auf meinen, kann man da die Zinseinnahmen teilen, oder ist das der KK egal?? Wie muß ich das rechnen?? Ich lese immermal wieder den Begriff Steuerfreibetrag, kommt der mir irgendwie in diesem Fall entgegen?? Danke für Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Gesamteinkommen des Familienangehörigen darf im Jahr 2009 nicht den Betrag von 360,00 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) übersteigen. Bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob) liegt die Grenze bei 400,00 € im Monat. Allerdings sind in allen Fällen auch anderweitige Einnahmen, wie z. B. Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zu berücksichtigen. Da es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen gem. § 16 SGB IV um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts handelt, sind von den Bruttoeinkünften auf jeden Fall Werbungskosten abzuziehen. Bei Einnahmen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit (Beschäftigung) geschieht dies durch Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrages i.H.v. 920 € pro Kalenderjahr; bei Einnahmen aus Kaptitalvermögen wird der Sparerpauschbetrag i.H.v. 51 € pro Kalenderjahr abgezogen.Der Abzug der jeweiligen Pauschale ist unabhängig davon, ob tatsächlich Werbungskosten angefallen sind. Über die Pauschale hinausgehende - steuerrechtlich anerkannte - Kosten müssen ausdrücklich geltend gemacht werden. Liebe Grüsse, NB


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