Silvi86
Hab 3 kinder die meine Familienname tragen zwei grossen sind von anderen vater die kleine hat andere Vater und auch sorgerecht durch gericht bekommen wir möchter das die alle kinder dem nahmen von mein partner bekommen also vater von die beiden grossen was können wir machen Bitte um hilfe
Hallo, 1. Sie müssen heiraten 2. K 1 u 2 können dann unproblematisch einbenannt werden 3. bei K 3 muss der KV zustimmen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wie viele Kinder hast Du ? Wer hat welchen Namen und bei welchem ist gemeinsames Sorgerecht ? Bei Deinem Text weiss ich nicht einmal um Wie viele Kinder es sich handelt.
Mitglied inaktiv
Was hat das Sorgerecht damit zu tun? Wenn Du mit dem Vater des Kleinen nicht verheiratet bist, dann bekommt das Kind deinen Nachnamen. Bist du mit dem Mann verheiratet - wo von ich nicht ausgehen wenn ein Gericht ihm erst das Sorgerecht zusprechen musste, dann würde er den Namen des Vaters bekommen. Bist Du mit dem ersten Mann verheiratet, also dem Vater der beiden großen, dann kommt es darauf an welchen Namen ihr als Familiennamen festgelegt hat. Wobei ich bezweifel das Du verheiratet bist, weil der andere Mann das Sorgerecht einklagen konnte. Wäre dann doch etwas komplizierter als "nur" das. Solange Frau nicht verheiratet ist, bekommen die Kinder den Nachnamen der Mutter - außer man beantragt extra was anderes. Wozu aber beide Eltern zustimmen müssen. Das dürfte dann auch ausschließen, das alle Kinder den Namen des Vaters der beiden großen bekommen - zumal wenn dieser gar nicht der Vater ist. Sonst hätte der andere kein Sorgerecht bekommen. Und ohne Heirat wird das eh nichts, selbst nicht mit Einbenennung oder Adoption. Der leibliche Vater müsste eh für beides Zustimmen, oder ein Gericht das dann ersetzen. Mein Rat, lese dich mal zwingend in die Dinge ein was Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmungsrecht usw betrifft. Kann dir nur nützlich sein für die Zukunft, erst recht wenn da verschiedenen Väter eine Rolle spielen.
Sternenschnuppe
Weißt Du wie viele Kinder es sind ? Ich raff es nicht, und von wem.
Mitglied inaktiv
Ich habe es mal so übersetzte: Kind1 und Kind 2 vom 1ten Mann - wohl die beiden ältesten. Der Mann wohl auch der derzeitige Partner. Kind 3 - das jüngste - anscheinend von einem Seitensprung/Zwischenspiel - also dem jetzigen Ex
Sternenschnuppe
Ahhhh, das macht Sinn. Dann muss der Ex zustimmen bei GSR. Tut er es nicht, dann wird das nix. Und ohne Ehe geht das eh nicht, da nur da eine Einbenennung möglich ist. Verheiratet werden sie nicht sein, weil Ex sonst kein Sorgerecht hätte. Einfache Lösung : Heiraten und er nimmt den Namen vom Rest an :-)
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