Max2006
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Lebensgefährte steuert nun den 12. Prozess an, bezüglich Umgang mit der gemeinsamen Tochter und der damaligen Partnerin. Im Mai 2019 entschied das Gericht zugunsten meines Partners. Kann es möglich sein, das beim nächsten Prozeß dieselbe Richterin da ist oder ab wann wird gewechselt? Wir hoffen das die gleiche Verfahrensbeiständin für das mittlerweile 11 jährige Mädchen kommt, denn da hatte die Maus Vertrauen aufgebaut, das wäre dann das 3. Treffen zwischen den beiden. Auch zur damaligen Richterin war das Vertrauen da. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Lg
Hallo, das kann man so pauschal nicht sagen. Das hängt vom Richterverteilungsplan ab. Normalerweise ist es aber so, dass, wenn der Richter die gleiche Stelle noch besetzt, er auch weiterhin zuständig ist. Liebe Grüße NB
Berlin!
Das sind, Fragen die Euch Eure Anwältin erklären muß, denn bei anwaltlicher Vertretung ist Frau Bader raus. Jedes Gericht hat sog. Geschäftsverteilungspläne. darauf ist festgelegt, welche Kammer welche Art von Verfahren bekommt. Die Zuständigkeit der Richterinnen ergibt sich dann wiederum aus der Verteilung innerhalb der Kammer. Das ist ziemlich formal. Wer die zustände Vorsitzende im aktuellen Verfahren ist, müßte doch schon bekannt sein. Fragt Eure Anwältin.
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