Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, unsere Situation ist folgende. Ich bin die 3. Ehefrau meines Mannes und wir haben eine 2-jährige Tochter. Er noch 2 Kinder aus vorheriger Ehe. Sein monatliches Netto einkommen beträgt 2230Euro plus 154Euro Kindergeld. Er zahlt für die 16-jährige 287Euro und für die 11-jährige 234Euro. Da ich aber noch in Elternzeit bin, ist er ja auch für mich Unterhaltsplichtig und für unsere Tochter ja sowieso. Wir wissen aber einfach nicht, wieviel mir als Ehefrau zusteht und wieviel uns zu leben bleiben muß. Auch ob der Unterhalt gerechtfertigt ist, wissen wir nicht. Können sie uns sagen wie hoch das Existenzminimum bei einer 3-köpfigen Familie ist? Ist ein Anwalt unumgänglich und was kostet der? Kann man sich von den Kosten befreien lassen? Für Ihre Antwort danke ich im Voraus Mfg Nicole
hallo, das spielen so vuiele Dinge eine Rolle, dass man es pauschal auf die ferne nicht sagen kann. Am besten ist es wirklich mit beratungsschein zu einem RA vor Ort zu gehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Nach meiner Rechnung zahlt Dein Mann zu wenig Unterhalt denn laut Tabelle müßte er für die 16 jährige = 316 für die 11 jährige =257 für die 2 jährige = 199 und für Dich 560 bezahlen ! Ihm selber müssen 890 euro bleiben! Lg Evelin
Mitglied inaktiv
Das Beste ist wohl ihr nehmt euch einen Anwalt, wenn ihr wenig Geld habt versucht euch beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu holen dann kostets Max. 10,00 Euro. LG
Mitglied inaktiv
Hallo Evelin, so viel ich weiß gelten ab dem 1.7. neue Zahlen, in dem er mir 800Euro zahlen und der Kleinen 204Euro zahlen. 2230 Euro ist nur sein Einkommen aufs Jahr gerechnet, also mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wirklich ausgezahlt bekommt er 2050Euro im Monat. Wie gesagt, ein Terimin beim Anwalt ist wohl unumgänglich.
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