Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, während meiner Schwangerschaft bekam ich ein Beschäftigungsverbot aufgrund einer Schwerstbehinderung eines meiner ungeborenen Kinder. Daraufhin hat mir mein Arbeitgeber aus lauter Wut über diese Risikoschwangerschaft 4 Monate kein Gehalt bezahlt. Ich mußte dieses Geld gerichtlich erstreiten. Dieser Prozess lief über fast 2 Jahre. Nun ist bald mein EU vorbei und ich müßte wieder arbeiten gehen. Eigentlich möchte ich auch wieder. Aber ich vermute, daß mich mein AG gar nicht mehr in die Firma läßt. Kann er mir schon im EU kündigen? Oder ist er noch verpflichtet mich einige Zeit (wie lange?) zu beschäftigen, bevor er mir kündigen kann? Kann ich auf meine alte Arbeit (Disponentin) bestehen? Oder kann er mich auch als Putzfrau beschäftigen? Was passiert, wenn ich kündige? Wird mir das Arbeitslosengeld gestrichen, trotz diesem unmöglichen Verhalten meines Chef´s? Mit freundlichen Grüßen Sabine
Liebe Sabine, der AG kann erst nach Beendigung des EU kündigen und dies bei einer bestimmten Firmengröße (mehr als 5 AN) auch nicht ohne Grund, den er beweisen muss. Sie haben Anspruch auf Ihre alte oder eine vergleichbare Stelle, je nach Arbeitsvertrag. Wenn es Ärger gibt, hilft das Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB
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