Frage: EU: Verlängerung - Kündigung

Guten Tag Frau Bader, Ich wuerde mich freuen, wenn Sie mir folgende Informationen geben koennten: 1. Frage: Mein EU endet in der 3. Sept. Woche. Anschliessend habe ich 2.5 Wochen Resturlaub. Ich hatte ein Jahr EU beantragt und wuerde gerne um 1-2 Jahre verlaengern. Welche Frist muss ich dann anhalten? Sollte mein AG die Verlängerung nicht zustimmen, wann soll ich spaetestens kuendigen? 3 Monate zu 3. Sept. Woche? 3 Monate zum Anfang Okt.? 2. Frage: Waehrend meiner Schwangerschaft gab es ein INSO-Verfahren gegen meinen AG. Die Firma wurde während meines EUs uebernommen und hat dann den Standort gewechselt. Die Abteilung, die mich bis zum MS beschaeftigt hatte, wurde kurz vor der Uebernahme aufgeloest. Mein ehmaliger AG, der Insolvenzverwalter sowie der neue AG haben mich ueber den neuen Stand nicht informiert (Diese Auskuenfte habe ich von Arbeitskollegen erhalten). Es ist auch anzunehmmen, dass ich keine vergleichbare/zumutbare Stelle bekomme, wenn ich im Okt wiederarbeite. Sollte ich meinen neuen AG vorher kontaktieren und ihn vorher um diese Auskuenfte bitten, bevor ich die Verlängerung beantrage? Ich befuerchte, ich muss sofort kuendigen (oder gekuendigt werden), wenn ich im Okt wieder arbeite. Was meinen Sie dazu? Vielen Dank im voraus und schoenen Tag noch Nadia

Mitglied inaktiv - 05.05.2002, 01:09



Antwort auf: EU: Verlängerung - Kündigung

Liebe Nadia, bitte stellen Sie Ihre FRagen allgemeiner-so darf ich nicht antworten. Bitte lesen Sie die Hinweise. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2002



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