Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Sohn kam am 9.10.2002 auf die Welt. Ich habe 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Leider läßt eine zweite Schwangerschaft auf sich warten. Wenn es nun noch etwas dauert bis ich schwanger werde, muß ich dann ab 9.10.2005 wieder arbeiten gehen auch wenn es nur für ein paar Wochen oder Monate ist wenn ich schwanger wäre ? Vielen Dank


Mitglied inaktiv

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Ja ich denke schon dass du dann wieder arbeiten musst, es sei denn du kündigst vorher mit der normalen Kündigungsfrist, allerdings wirst du dann vom Arbeitsamt eine dreimonatige Sperre bekommen, es sei denn dass du aus Kindsbetreuungstechnischen Gründen den Arbeitsplatz nicht mehr antreten kannst (Öffnungszeiten der Kita zu kurtz o.Ä.) Aber siehs doch mal so, wenn du die paar Wochen doch noch arbeiten gehst hast du wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld. LG


Mitglied inaktiv

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hallo, meine Firma stellt aber keine Teilzeitkräfte ein, das machen sie prinzipiell nicht. Steht mir dann eine Entschädigung zu ? Wie ist das mit den 400 Euro Jobs. Hat man da 400 Euro netto und ist sozialversichert ? Also das die KK für mich und meinen Sohn abgedeckt ist. Gruß


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