Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich z.Zt. im EU.(ende am 12.09.05) Nun bin ich erneut schwanger und Geburtstermin ist am 23.05.05. Dem AG habe ich es per Brief mitgeteillt, warte auf eine Anwort. Meine Frage ist: Ab wann muss ich den 2. EU beantragen? Habe ich noch einen Anspruch auf EU und Mutterschaftsgeld, wer zahlt das? Habe Angst das AG mir eine Kündigung schreibt? KAnn er das tun? Vieln Dank für Ihre Antworten im voraus. Grüsse Elisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB


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