Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frage: Ich bin seit Mai 2000 wieder am arbeiten. Mein Sohn ist jetzt genau 16 Monate alt. Ich arbeite bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit 19 Stunden, d. h., ich bekomme weiter mein volles Erziehungsgeld, da ich nur halbtags beschäftigt bin und alleinerziehend mit zwei Kindern. Jetzt habe ich Probleme mit meinem Arbeitgeber und würde gerne wieder in den Erziehungsurlaub gehen und die drei vollen Jahre zu Hause bleiben. Geht das ohne weiteres? Erna
Liebe Erna, ich glaube, Sie wollen etwas anderes wissen, als Ihre Frage aussagt: EU kann man nicht verlängern oder verkürzen, aber daß wollen Sie doch auch gar nicht. Sie sind ja im EU und wollen nur in dieser Zeit die 19 Std. nicht mehr arbeiten, oder habe ich Sie da mißverstanden? Wenn es so ist, können Sie, je nach Arbeitsvertrag, die 19 Std.-Arbeit kündigen. Achten Sie aber darauf, nicht den "Hauptvertrag" zu kündigen. Die zweite Möglichkeit, Ihre Frage auszulegen wäre, daß Sie noch gar nicht im EU sind sondern schon immer 19 Std gearbeitet haben. Dann können Sie nach 4 Wo. Vorankündigung in den EU gehen. Falls Sie es noch anders gemeint haben,müssen Sie einfach noch mal fragen. N. Bader
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich arbeite bei eine Arbeitgeber im öffentlichen Dienst. Seit der Geburt meiner Tochter vor 11 Jahren 19 1/4 Stunden, d. h. halbtags. Im Mai 1999 habe ich meinen Sohn bekommen und seit Mai 2000 arbeite ich wieder. Ich habe meinen Arbeitsvertrag aber von 19 1/4 Std. auf 19 Stunden reduziert, weil ich ansonsten auf das Erziehungsgeld verzichten hätte müssen. Für das Versorgungsamt bin ich mit 19 Stunden/Woche noch immer im Erziehungsurlaub. Für meinen Arbeitgeber ist mein Erziehungsurlaub aber nach einem Jahr ganz normal beendet gewesen. Daher meine Frage, ob ich jetzt, nach vier Monaten arbeiten, noch einmal in den Erziehungsurlaub gehen kann und die drei Jahre voll in Anspruch nehmen kann, d. h., den Rest bis Mai 2002. Viele Grüsse Erna
Mitglied inaktiv
hi, auch wenn du nur 15 minuten weniger arbeitest als vor der schwangerschaft: du BIST im erziehungsurlaub. wenn du das für die erziehungsgeldstelle bist, dann auch für den arbeitgeber. und dann kann dich keiner zwingen, die 19 stunden weiterzuarbeiten, sondern du kannst diesen teilzeitvertrag im erziehungsurlaub ganz normal kündigen. was ist denn mit deinem arbeitgeber vereinbart? das muß man ja 4 wochen vor antritt des erziehungsurlaubs schriftlich festlegen, wielange man den erziehungsurlaub haben will. das ist bindend. wenn du dich für 3 jahre hast beurlauben lassen, kannst du natürlich den neuen vertrag über 19 stunden kündigen, bis 2002 daheimbleiben und inden alten arbeitsvertag mit 19,25 stunden wieder einsteigen. hast du nur ein jahr erziehungsurlaub beantragt, so ist dies bindend und kann nicht geändert werden.
Mitglied inaktiv
Also ich verstehe es so, weil ich in der selben Lage bin. Der Erziehungsurlaub wurde nur für ein Jahr beantragt und jetzt wird Teilzeit gearbeitet. Dadurch auch noch der Anspruch auf Erziehungsgeld. Ist bei mir auch so, aber ich darf bis zu 30 Stunden arbeiten weil ich alleinerziehend bin und dadurch ein Härtefall. Ich wollte auch mein Erziehungsurlaub verlängern, durfte aber nicht von seiten des AG, ist ja auch richtig so und steht auch im Gesetz. Ich hätte also Kündigen müßen, aber das wollte ich auch nicht. Man sollte sich also vorher genau überlegen wie lange man erziehungsurlaub nimmt. K@ty
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