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Hallo Frau Bader, vor 5 Wochen habe ich mein zweites Kind bekommen. Leider ist mein Mann arbeitslos und mir bleibt nichts anderes übrig als in 3 Wochen wieder zu arbeiten. Meine Tochter (3 J.) wird ab dem 01.08.03 für täglich 8 Std. in den Kindergarten gehen. Nun hat sich meine Schwiegermutter (wohnt nebenan) bereit erklärt, sich ab dem 02.07.03 um meinen Sohn zu kümmern, damit er nicht in eine Krippe gegeben werden muß und mein Menn sich weiterhin um eine neue Anstellung bzw. um eine evtl. Selbständigkeit bemühen kann. Nun möchte ich gerne wissen, ob meine Schwiegermutter für ihre ganztägige Betreuung einen Anspruch auf Erziehungsgeld für meinen Sohn hat. Meine Schjwiegermutter geht keiner Beschäftigung nach und ist auch nicht arbeislos gemeldet. Gegen Ende des nächsten Jahres wird sie in Rente gehen. Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar! Gruß Anna
Hallo, das Kind muss mit dem Antragsteller in einem Haushalt leben. Gruß, NB
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