Liebe Frau Bader, mein 1. Kind ist am 7.5.99 geboren, das 2. am 24.03.01. Erziehungsurlaub/Elternzeit überschneiden sich also um ein knappes Jahr. Soweit ich verstanden habe, läuft der Erziehungsurlaub des ersten Kindes weiter. Wenn das so ist, wann muss ich dann bei meinem Arbeitgeber die neue Elternzeit beantragen: 6 Wochen vor Ende des 1.Erziehungsurlaubes oder 2 Wochen nach der Geburt des 2. Kindes, obwohl die Elternzeit erst ab 7.5.02 angetreten werden würde? Ist inzwischen geklärt, ob man die Überschneidungszeit bis zum 8. Lebensjahr "retten" kann? Und schließlich: Muß ich mich gleich über die gesamte Elternzeit entscheiden, oder kann ich erst mal ein Jahr nehmen und dann verlängern? Vielen Dank und viele Grüße Ulrike