Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader.... also Mitte Juli endet nach 8 3/4 Jahren mein Erziehungsurlaub (eigentlich durchgehend....ich hätte einmal für 9 Tage arbeiten gehen sollen, aber da hat mich mein Arbeitgeber beurlaubt und mir die 9 Tage so bezahlt, weil er es einfacher fand als mich für die paar Tage zu beschäftigen) - bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Ich möchte gerne anstatt Vollzeit (ist mit 3 kleinen Kindern nicht machbar) gerne 3 Vormittage arbeiten gehen - einen Gesprächstermin hierfür bekomme ich jetzt noch von meinem AG. Jetzt würde mich vorab interessieren, ob man mir es ermöglichen muß Teilzeit zu arbeiten (hab da sowas in einer Zeitschrift gelesen), falls nicht gravierende firmenbedingte Gründe vorliegen? Und falls das nicht klappt müsste ich ja dann kündigen, richtig? Aber bekommt man nicht nur Arbeitslosengeld wenn man gekündigt wird? Würde ich nach der langen Zeit Erziehungsurlaub denn überhaupt Arbeitslosengeld bekommen? Ach ich habe so viele Fragen....... Liebe Grüße Anja
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn Sie kündigen, ist es ganz schlecht, denn Sie sind dann evtl. gesperrt und haben grundsätzlich nur teilweise Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Gruß, NB
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