Sehr geehrte Frau Bader, am 25.9.2004 endet mein Erziehungsurlaub, mein Sohn wird am 26.09.2004 3 Jahre alt. Meine Firma, ein Großunternehmen, will nur Vollzeitkräfte einstellen, mir also keinen Halbtagsjob geben. Da mein Sohn Ende September geboren ist habe ich große Problem einen Kindergartenplatz für ihn zu finden - ganztags sowieso! Und er ist ja Anfang September noch nicht mal 3 Jahre alt! Ich habe nun vom Betriebsrat den Tipp bekommen ich solle einen Brief an die Personalabteilung schreiben und mich auf §15 BerzGG beziehen und den Erziehungsurlaub um 2 Jahre verlängern. So wie ich den Betriebsrat verstanden habe muss die Firma mir das fristgerecht bestätigen (was diese schon öfter nicht getan hat und die Mütter dann eben raus waren aus der Firma)- was ist denn die Frist?? Und ich bekäme wohl ein Schreiben von der Firma in dem mir mitgeteilt wird ich solle fristgerecht kündigen. Ich verstehe das nicht ganz. Können Sie mir vielleicht kurz erklären was es mit dem o.g. Paragraphen auf sich hat und auf was ich achten muss?? Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!!! Tanja K.