Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld?

Frage: Erziehungsgeld?

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Hallo, auf vielen Internetseiten zu dem Thema "Erziehungsgeld" ist immer die Rede von einer max. Einkommensgrenze von 51.130 Euro/Jahr bei Paaren. Jedoch wird dort nie darauf hingewiesen welcher Zeitraum damit gemeint ist. Kurzes Bsp: Mann Einkommen 2002: 49.000.-EUR (brutto) Frau Einkommen 2002: 8.000.-EUR(brutto) + Arbeitslosengeld(3600.-EUR) Frau war in 2002 6 Monate beschäftigt. Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2002 Sehr wahrscheinlich wird in 2003 keine neue Arbeitstelle möglich sein(weil Schwanger) Geburtstermin = 06/2003 Welcher Zeitraum zur Berechnung des Erziehungsgeldes wird jetzt herangezogen? UND, gilt das Arbeitslosengeld alls Einkünfte? Erziehungsgeld: 2002 = Einkommen(Mann/Frau) > 51.130 Euro = 0,- Erziehungsgeld 2003 = Einkommen(Mann) 51.130 Euro = 0.- EUR Vielen Dank im vorraus für die Beantwortung meiner Frage. MfG Thomas


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise: Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert. Relevant ist dabei das Kalenderjahr der Geburt. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Schulden und negative Einkünfte zählen nicht mit. Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben). Es müssen Bescheinigungen vorgelegt werden. Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Gruß, NB


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Hallo, das System hat ein paar Daten nicht ganz übernommen hier also nochmal die Daten: 2002 = Einkommen(Mann/Frau) grösser 51.130 Euro = 0,- Erziehungsgeld 2003 = Einkommen(Mann) kleiner 51.130 Euro = 6Monate 307.- Erzeihungsgeld ODER 2003 = Einkommen(Mann) + Arbeitslosengeld(Frau für 4Monate) grösser 51.130 Euro = 0.- Erziehungsgeld MfG Thomas PS: Das Forumsystem hat Probleme mit den grösser/kleiner Zeichen.


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Hallo, ich habe im Internet irgendwo (leider weis ich nicht mehr wo) gelesen, dass Arbeitslosengeld nicht angerechnet wird. Ich habe darauf bei der Erziehungsgeldstelle angerufen. Die Dame hat sich sehr nichtsagend ausgedrückt mit dem Hinweis ich sollte unseren Antrag überprüfen lassen. Das läuft aber zur Zeit noch. Daher kann ich nichts sagen ob es wirklich stimmt. Vieleicht weiß Frau Bader ja etwas dazu. Lieben Gruß Silke


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Hallo Thomas, eine Freundin von mir arbeitet bei einer Erziehungsgeldstelle, und sie hat es mir folgendermassen erklart: Es sind nur die Einkünfte der Frau (oder wer von beiden in EZ-urlaub geht) ab dem Zeitpunkt der Geburt zu berücksichtigen, d.h in Eurem Fall nach 06/2003. Die Einkünfte des Mannes müßen unter (ehemals) DM 100000 liegen, nach Abzug von Werbungskosten, evtl. Unterhaltszahlungen und 22 bzw. 27% Sozialvers.abgaben, um Anspruch auf Erziehungsgeld zu haben. Wobei allerdings in den 2 Monaten das Mutterschaftgeld der Krankenkasse gegen gerechnet wird. Ab dem 7. Monat wird das genannte Einkommen zu hoch sein, um noch Erziehungsgeld zu bekommen. Gruss Sumi


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Hallo, danke für die Info. Allerdings hab ich etwas anderes gelesen(weiss nicht mehr wo). Dort stand, das dass Erziehungsgeld unabhängig vom Mutterschaftsgeld bezahlt wird. Das ganze ist doch viel komplizierte als ich dachte ;-) MfG Thomas


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Oh ja, das ist es. Lass Dir doch einen Termin geben und die können Dich dann beraten (nimm vorsichtshalber den letzten Einkommensteuerbescheid mit). Gruss Sumi


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Mein Antrag ist durch: Arbeitslosengeld wird nicht zum Gesamteinkommen der Eltern beim Erziehungsgeld angerechnet.


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