Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld

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Ich habe drei Fragen zum mir zustehenden Erziehungsgeld: 1. Stimmt es, daß ich nur dann Erziehungsgeld erhalte, wenn ich zu dem Zeitpunkt der BEntragung auch ein weiteres Einkommen habe? 2. Ich erwarte Zwillinge. Bekomme ich da Erziehungsgeld für beide oder nur für ein Kind? 3. Es existiert kein Vater (auch nicht auf dem Papier), aber ich bin nur auf dem Papier alleinerziehend, sondern die Kinder werden von mir und meiner Lebensgefährtin gleichermaßen aufgezogen.(Waren auch gemeinsam geplant). Vor allem was den finanziellen Teil betrifft, ist der zur Zeit in größerem Umfang von meiner Freundin gedeckt. Da meine Freundin de facto also Mutter von zwei Kindern ist, dies aber nach deutschem Recht nicht anerkannt wird (in der Steuerklasse z.B.), möchte ich selbstverständlich den Höchstsatz für Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen einkassieren. Ist es in diesem Zusammenhang nötig, zu verheimlichen, daß ich in einer Lebensgemeinschaft lebe? Die finanzielle Absicherung, die meine Freundin für unsere Familie verdient, und der Anteil, der mir und den Kindern zukommt, wird selbstverständlich nirgendwo dokumentiert). Vielen Dank für Ihre Antworten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, 1.Nein. Wichtig ist nur, dass das Einkommen nicht über 100.000 DM liegt. Nach unten gibt es keine Grenze 2.Es gibt auch bei Mehrlingen keine doppelten Beträge. Die Einkommensgrenzen ab dem 7. Mo. liegen höher 3.Die gleichgeschlechtliche Lebengsgemeinschaft ist im BErzGG nicht berücksichtigt. Es geht nur um nichtverheiratete Eltern, die zusammenleben. Ich habe auch noch von keinem Urteil dazu gehört. Da Ihre Freundin rechtlich mit dem Kind nichts zu tun hat, gehe ich aber nicht davon aus, dass IHr Einkommen relevant ist. Sie ist ja auch nicht Einkommensverpflichtet. Gruß, NB


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