Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld

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Sehr geehrte Frau Bader, welche Kriterien muß man erfüllen, um Anspruch auf Erziehungsgeld zu haben? Wir haben die ersten 6 Monate ein volles Erziehungsgeld von DM 600 bekommen und jetzt plötzlich gar nichts mehr. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Christiane Stillfried


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Christiane, Voraussetzung für den Anspruch: - das Kind lebt mit Ihnen im Haushalt - Sie betreuen das Kind selbst - Sie arbeiten nicht mehr als 19/30 Std. - Ihr Partner ist erwerbstätig, in der Ausbildung oder arbeitslos - Sie verdienen nicht über den Grenzen Gruss, NB


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Mal so ganz pauschal: - Ein Elterteil muß sich im EU befinden und - man darf nicht über bestimmt Grenzen verdienen. Auszurechnen hier: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html HTH Désirée


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Sehr geehrte Frau Bader, nochmal zum Erziehungsgeld. Wir liegen mit 19.4000 DM über der Grenze von 29.400 DM und bekommen auch kein gemindertes Erziehungsgeld. Wir wissen im Moment nicht, wie wir ohne das Geld leben sollen. Gibt es andere Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen? Wir haben schon daran gedacht, uns eine günstigere Wohnung zu suchen. Das Problem ist jedoch, daß wir für die jetzige Wohnung einen 5-jahres Vertrag abgeschlossen haben. Ist es möglich aus diesem Vertrag vorzeitig raußzukommen, mit der Begründung, daß man die Wohnung nicht mehr bezahlen kann? Ich weiß, daß dies nicht zu Ihrem Aufgabengebiet gehört und auch zu persönlich ist, aber vielleicht sehen Sie ja doch eine Möglichkeit. Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Christiane Stillfried


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