Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frage betrifft das Erziehungsgeld. 1. Wieso bekommt man ab dem 7 Monat kein Erziehungsgeld mehr? 2. Nach welchen Gesichtspunkten wird überlegt wie lange man das Geld bekommt? und wo liegt da die Geldgrenze? 3. Und wieso gelten Eltern die nicht verheiratet, aber zusammen leben als verheiratet? (Komisch das mein Freund dann nicht auch die sejben rechte hatte!!!) Und meine letzte Frage: Muß ich der Erziehungsgeldkasse mitteilen das wir uns getrennt haben? Ich glaub dann würd ich auch wieder das Eg bekommen. Vielen Dank im Voraus. Mfg Leo & Tigger
Liebe Leonie, 1. Wenn man die Einkommensgrenze von DM 29.400 DM zu zweit oder 23.700 DM alleine nicht überschreitet, bekommt man weiter EG. 2. Das richtet sich nach dem Verdienst 3. Weil das Grundgesetz die Ehe schützt. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft würde, wenn der nichteheliche Lebenspartner nicht berücksichtigt würde, besser behandelt werden als Eheleute und das verstößt gegen das Grundgesetz. Man hat nicht die selben Rechte, weil man sich (so juristisch) nicht unter den Schutz des Gesetzes stellt. Ehe heißt nach dem Gesetz, zu versprechen, für den anderen einzustehen und rechtlich für ihn aufzukommen. Dies verspricht jemand, der nicht heiratet, eben nicht. Deshalb kann er auch nicht die gleichen Rechte in Anspruch nehmen. Deshalb behaupte ich als Jurist, das die Ehe und die eheähnliche Gemeinschaft nicht gleichgestellt werden können. Es fehlt bei dem einen eben an dem dauerhaften Versprechen. Wer nicht heiratet, will dieses Versprechen ja gerade nicht abgeben. Gruß, NB
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