Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld

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Hallo Frau Bader, ich habe am Freitag den Bescheid über Erziehungsgeld erhalten. Allerdings bin ich über diesen sehr verwundert. Mein Sohn wurde am 15.5 geboren - Mutterschutz hatte ich demnach bis 10.7. Seit 1.8. arbeite ich wieder und mein Freund passt auf den Kleinen auf. 20 Tage waren also unbezahlt - was ja auch ok ist. Ich liege mit meinem Freund zusammen unter der 100.000 Marksgrenze. Also sollte mir auch Erziehungsgeld für die ersten sechs Monate in voller Höhe zustehen oder nicht? Mein Freund nimmt Erziehungsurlaub vom 1.8. - 1-2. Ich habe damit gerechnet, dass für diese 6 Monate jeweils 600 DM gezahlt werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Es werden nur die ersten drei Monate 600 DM gezahlt und die restlichen nur 47 DM - wie kann das sein?????? Ich liege selbst im Brutto unter 70.000 - mein Freund hat auch kein Einkommen. Wie kann ich Einspruch einlegen??? Vielen Dank Vanessa Schramm


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Vanessa, auf Ihre fragen eingehen hieße, verbotene Einzelberatung zu machen. Der Bescheid muß (!!) eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Danach kann man gegen den Verwaltungsakt Widerspruch einlegen. Achten Sie auf die Fristen (WICHTIG) und schreiben Sie der angegebenen Stelle Ihre Bedenken. N. Bader


Mitglied inaktiv

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Erziehungsgeld in Höhe von 600,- gibt es für die ersten 6 Lebensmonate des Kindes, nicht für die ersten 6 Monate des Erziehungsurlaubs! Trotzdem Einspruch einlegen (kostet nichts) und damit begründen, daß ihr nicht vernünftig aufgeklärt worden seid, sonst hättet ihr den Antrag früher gestellt.


Mitglied inaktiv

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Ich weiss nciht, wo ihr diese Weisheiten alle herhabt.. Das Erziehungsgeld beträgt für die ersten 6 Lebensmonate 600 DM (falls man nicht über der Grenze liegt). Das heißt, die Mutterschutzzeit zählt schon in diese 6 Monate rein, aber da erhält man Mutterschaftsgeld und kein Erziehungsgeld. Ab dem 7. Lebensmonat wird das EG je nach Einkommen gekürzt. Mit 70000 liegt ihr darüber, daher bekommt ihr nur 47,00 DM. Es ist also alles korrekt und ein Einspruch würde ausser arbeit und Zeitverschwendung nix bringen.


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