Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe den Antrag auf Bundeserziehungsgeld gestellt, bin ledig und alleinerziehend. Nun soll ich einen Nachweis über Kindesunterhalt erbringen ("Bescheid nach dem Unterhaltsvorschussgesetz" oder "sonstiger Nachweis"). Von dem Vater meines Kindes werde ich zwar finanziell unterstützt, aber ohne irgendwelche Nachweise und ohne mir das rechtlich erstritten zu haben. Was soll ich nun bei der Behörde angeben? Kann ich denen sagen, dass die einfach einen gesetzlichen Regelbetrag oder sowas zugrunde legen sollen? Danke für's Antworten!
Hallo, er zahlt Ihnen das Geld doch in irgendeiner Weise. Legen Sie den Kontoauszug/ Quittung etc. vor. Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, zu meinem Antrag auf Erziehungsgeld bekam ich die Anfrage, 1.Ob ich mit dem Kindsvater in eheähnlicher Gemeinschaft lebe und 2. Kindesunterhalt bekomme? Inwiefern ist der Kindesunterhalt relevant, wenn wir *nicht* in eheähnlicher Gemeinschaft leben? Wird dieser etwa zu meinem Einkommen addiert oder vom Erziehungsgeld abge ...
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Guten Tag, Frau Bader, seit der Trennung lebt das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters. Bei beiden hat das Kind ein vollwertiges Kinderzimmer. Im 2-wöchentlichen Rhythmus verbingt das Kind bei der Mutter 8 Tage und beim Vater 6 Tage. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Die Betreuunsanteile zwischen den Eltern liegen je ...