Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld und Arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld und Arbeiten?

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Hallo. Meine Tochter ist jetzt 7 Wochen alt. Ich habe Erziehungsgeld beantrag sowie einen Erziehungsurlaub von 3 Jahren bei meinem Arbeitgeber. Wenn ich nun bei einem anderen Arbeitgeber wöchentlich ein paar Stunden arbeiten möchte, muß ich dies meinen alten Arbeitgeber mitteilen, muß er dies genehmigen? Wie wirkt sich das auf das Erziehungsgeld aus? Im ersten halben Jahr doch gar nicht oder? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Mandy, 1. Ja, wenn Sie woanders arbeiten, muss der AG dies genehmigen (schauen Sie mal bei der ersten Anfrage, die heute von mir beantwortet wurde, da stehen die Einzelheiten) 2. Doch, wenn Sie die Grenze von 100.000 DM überschreiten. Ein Rechner steht unter www. lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html Gruß, NB


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